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Finanzlexikon Die Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft (UG), oft auch als "Mini-GmbH" bezeichnet, ist eine Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Die Unternehmergesellschaft (UG) wurde 2008 mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) in Deutschland eingeführt, um insbesondere Gründern und kleinen Unternehmen einen vereinfachten und kostengünstigen Zugang zu einer haftungsbeschränkten Unternehmensform zu ermöglichen. Nachfolgend wird die UG in ihren Eigenschaften, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Vor- und Nachteilen ausführlich erläutert.


Definition und Charakteristika der UG

Die UG ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, die wie die GmbH als juristische Person gilt. Sie unterscheidet sich jedoch von der klassischen GmbH durch folgende Besonderheiten:

  1. Mindestkapital: Im Gegensatz zur GmbH, die ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erfordert, kann eine UG bereits mit einem Stammkapital ab 1 Euro gegründet werden.
  2. Thesaurierungspflicht: Ein Teil des Gewinns der UG muss zurückgelegt werden, um das Stammkapital auf die für die GmbH erforderlichen 25.000 Euro zu erhöhen. Erst dann kann die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden.
  3. Vereinfachte Gründung: Die UG bietet die Möglichkeit, mit einem Musterprotokoll gegründet zu werden, was die Gründungskosten senken kann.
  4. Haftungsbeschränkung: Wie bei der GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt grundsätzlich unberührt.

Gründung der UG

Die Gründung einer UG erfolgt in mehreren Schritten, die denen der GmbH ähneln, jedoch weniger komplex sind:

  1. Erstellung des Gesellschaftsvertrags: Der Gesellschaftsvertrag regelt die internen Verhältnisse der UG. Bei maximal drei Gesellschaftern kann ein vereinfachtes Musterprotokoll verwendet werden.
  2. Stammkapital: Das Mindeststammkapital beträgt 1 Euro. Allerdings sollte das Kapital so bemessen sein, dass die UG ihre laufenden Kosten decken kann.
  3. Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll muss von einem Notar beurkundet werden.
  4. Eintragung ins Handelsregister: Die UG erlangt ihre Rechtsfähigkeit mit der Eintragung ins Handelsregister. Erst ab diesem Zeitpunkt kann sie als juristische Person auftreten.
  5. Gewerbeanmeldung: Nach der Eintragung muss die UG beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Rechte und Pflichten der UG

Die UG hat, wie jede Kapitalgesellschaft, Rechte und Pflichten, die im Gesetz geregelt sind:

  1. Rechte:

    • Abschluss von Verträgen im eigenen Namen
    • Erwerb von Eigentum und anderen Vermögenswerten
    • Schutz durch Grundrechte, soweit auf juristische Personen anwendbar
    • Klage- und Prozessfähigkeit vor Gericht

  2. Pflichten:

    • Thesaurierungspflicht: Mindestens 25 % des Jahresüberschusses müssen in eine Rücklage eingestellt werden, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
    • Publizitätspflichten: Die UG muss ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen.
    • Steuerpflicht: Die UG unterliegt der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.


Organe der UG

Die UG verfügt über folgende Organe, die ihre Handlungsfähigkeit sicherstellen:

  1. Geschäftsführung: Die Geschäftsführung ist das leitende Organ der UG. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft nach außen und führt die Geschäfte. Es kann sich dabei um einen oder mehrere Geschäftsführer handeln.
  2. Gesellschafterversammlung: Dieses Organ ist das höchste Entscheidungsgremium der UG und setzt sich aus den Gesellschaftern zusammen. Es trifft grundlegende Entscheidungen, etwa zur Gewinnverwendung oder zur Änderung des Gesellschaftsvertrags.

Haftung

Die UG haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der UG, es sei denn, sie handeln grob fahrlässig oder missachten ihre Pflichten, beispielsweise durch unzulässige Entnahmen oder verspätete Insolvenzanmeldung.


Vorteile der UG

Die UG ist eine gute Wahl für Unternehmer, die ihre Geschäftsideen mit begrenztem Risiko und überschaubarem Startkapital realisieren möchten."

Die UG bietet vor allem für Gründer und kleine Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  1. Geringes Stammkapital: Die Möglichkeit, mit minimalem Kapital zu gründen, senkt die finanzielle Einstiegshürde erheblich.
  2. Haftungsbeschränkung: Die Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen schützt die Gesellschafter vor privaten finanziellen Risiken.
  3. Vereinfachte Gründung: Durch das Musterprotokoll und die niedrigen Anforderungen ist die Gründung schnell und kostengünstig.
  4. Flexibilität: Die UG eignet sich sowohl für Einzelunternehmer als auch für mehrere Gesellschafter.

Nachteile der UG

Trotz ihrer Vorteile hat die UG auch einige Nachteile, die bei der Wahl der Rechtsform bedacht werden sollten:

  1. Thesaurierungspflicht: Die Verpflichtung, 25 % des Gewinns zurückzulegen, kann die Liquidität der UG einschränken.
  2. Geringes Stammkapital: Ein zu niedrig angesetztes Stammkapital kann schnell zur Zahlungsunfähigkeit führen, insbesondere in der Anfangsphase.
  3. Eingeschränkte Reputation: Die UG wird oft als weniger etabliert wahrgenommen als die klassische GmbH, was bei Geschäftspartnern und Kreditgebern Vorbehalte hervorrufen kann.
  4. Verwaltungsaufwand: Trotz vereinfachter Gründung unterliegt die UG den gleichen Buchhaltungs- und Publizitätspflichten wie eine GmbH.

Umwandlung in eine GmbH

Die UG kann in eine reguläre GmbH umgewandelt werden, sobald das Stammkapital durch Rücklagenbildung auf 25.000 Euro erhöht wurde. Die Umwandlung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter und Anpassung des Gesellschaftsvertrags. Die Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister ist ebenfalls erforderlich.


Bedeutung der UG

Die UG hat sich seit ihrer Einführung als attraktive Rechtsform für kleine Unternehmen, Start-ups und Einzelunternehmer etabliert. Sie ermöglicht eine kostengünstige Gründung mit gleichzeitigem Schutz vor persönlicher Haftung. Durch die Möglichkeit, in eine GmbH zu wachsen, bietet die UG zudem langfristige Entwicklungsperspektiven.


Fazit

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine praxisnahe und flexible Rechtsform, die sich besonders für Gründer und kleinere Unternehmen eignet. Mit ihrem niedrigen Stammkapital, der Haftungsbeschränkung und den vereinfachten Gründungsanforderungen senkt sie die Einstiegshürden erheblich. Allerdings erfordert sie eine sorgfältige finanzielle Planung und die Bereitschaft, den Verwaltungsaufwand zu bewältigen.

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