Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge bei der Verteilung von Nachlässen

Tipps in einem schwierigen Umfeld Ein Testament erstellen

Mit geschätzten 3,1 Billionen Euro steht in den nächsten zehn Jahren ein enormes Erbschaftsvermögen an. Ebenso groß ist das Konfliktpotenzial, das sich wirksam mit einem durchdachten Nachlassplan inklusive Testament eindämmen lässt.

Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge bei der Verteilung von Nachlässen. Sollten diese Regelungen von den eigenen Vorstellungen des Erblassers jedoch abweichen, empfiehlt sich die ausführliche Formulierung des letzten Willens. Dazu reicht eine Erklärung, die jedoch eigenhändig verfasst und unterschrieben sein muss, meist aus. Alternativ kann ein Notar die Anweisungen verwahren oder formulieren, um die Durchsetzung des letzten Willens zu gewährleisten.

Formerfordernisse beim Testament beachten

Grundsätzlich muss der gesamte Text eines Testamentes mit der Hand geschrieben, klar als solches bezeichnet und vor allem mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet werden. So lässt sich im Zweifelsfall nämlich die Echtheit überprüfen, was bei einem maschinell erstellten Text nicht der Fall ist. Sollte das Testament mehrere Seiten umfassen, ist es wichtig, die einzelnen Blätter rechts unten zu nummerieren und ebenfalls abzuzeichnen.

Darüber hinaus sollte aufgeführt werden, wann und wo das Testament niedergeschrieben wird. Das ist umso wichtiger, als dass jüngere Erklärungen ältere aufheben. Dieser Vermerk ist nicht für die Gültigkeit des letzten Willens entscheiden, sondern um Zweifel in Bezug auf die Gültigkeit zu vermeiden. Es ist jedoch nicht zulässig, dass dritte Personen das Testament niederschreiben und vom Erblasser unterschreiben lassen. Im Gegensatz dazu dürfen Ehegatten allerdings füreinander unterzeichnen, wenn sie ein Testament gemeinschaftlich aufsetzen.

Grundsätzlich muss der Text eines Testamentes mit der Hand geschrieben und mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet werden."

Notar oder nicht - das ist beim Testament die Frage

Lässt sich ein handschriftlich niedergelegtes Testament jederzeit nachträglich unter Berücksichtigung der Formerfordernisse ergänzen, sollte es am besten beim Amtsgericht des Wohnortes verwahrt werden - wird es nach dem Tod gefunden, muss es ohnehin dort abgeliefert werden. Die Kosten für die Hinterlegung belaufen sich als 75 Euro. Auch Minderjährige, die zumindest 16 Jahre alt sind, können ihren letzten Willen formulieren - dazu müssen sie aber einen Notar aufsuchen.

Hier eröffnen sich die Alternativen öffentliches oder notarielles Testament, das entweder selbst verfasst und dem Notar übergeben oder komplett von diesem verfasst wird. Die damit verbundene Gebühr bemisst sich am Wert des zu vererbenden Vermögens. Zur Orientierung: Bei einem Erbe von 25.000 Euro fallen Notargebühren von 115 Euro an, bei 100.000 Euro Nachlass sind es 273 Euro, zu denen jeweils noch eventuelle Auslagen des Notars sowie die Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden müssen. Angesichts der kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten, die jedoch aus einem nicht geregelten Nachlass erwachsen können, dürften diese Gebühren ausgesprochen kostengünstig ausfallen.

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