Wie sicher sind die Bankguthaben? Einlagensicherung bei Banken
Angesichts der enormen Sparbeträge auf deutschen Konten spielt das Thema Einlagensicherung eine große Rolle. Über die EU-Regelung hinaus betreibt jede deutsche Bank ein eigenes Einlagensicherungssystem.
Rund 2.000 Milliarden Euro schlummern auf den Konten der Deutschen. Sollte eine Bank in finanzielle Schieflage geraten, greifen verschiedene Sicherungsmechanismen zum Schutz der Guthaben. Für jede Bank in der EU gilt: Guthaben auf Konten sowie Tages- und Festgelder sind bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank von Gesetzes wegen abgesichert.
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EU-Regelung zur Einlagensicherung von Bankguthaben
Gibt es mehrere Kontoinhaber, beispielsweise bei Gemeinschaftskonten, gilt der Betrag ebenso je Inhaber und Bank. In Einzelfällen wird der gesetzlich geschützte Betrag auf bis zu 500.000 Euro angehoben, wie zum Beispiel nach dem Verkauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, bei Renteneintritt oder Scheidung, Invalidität oder Kündigung - allerdings nur für maximal sechs Monate.
Allerdings existiert kein gemeinsames EU-Einlagensicherungssystem für den Ernstfall. Die Organisation der Sicherung muss bislang jedes Mitgliedsland selbst organisieren - nach einheitlichen Regeln. So sind die Länder zum Aufbau nationaler Einlagensicherungsfonds verpflichtet, die bis 2024 ein bestimmtes Mindestvermögen erreichen müssen. Auch in puncto Abwicklung gibt es klare Regeln, ab 2024 darf die Abwicklung nicht mehr als sieben Tage beanspruchen.
Einlagensicherungssysteme in Deutschland
Schon auf Grund der Vielfalt an deutschen Banken ist die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland ausgesprochen kompliziert organisiert: Neben den privaten Banken gibt es die öffentlichen Banken sowie Genossenschaftsbanken und Sparkassen - und jede Gruppe betreibt ein eigenes Einlagensicherungssystem, das im Auftrag des Bundesfinanzministeriums die Entschädigung der Anleger übernimmt. Diese Einrichtungen finanzieren sich aus den Mitgliedsbeiträgen der zugehörigen Geldinstitute, so dass im Ernstfall nicht der Bund für die anstehenden Entschädigungen aufkommen muss, sondern die Banken gemeinsam.
Guthaben auf Konten sowie Tages- und Festgelder sind bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank von Gesetzes wegen abgesichert."
Über so organisierte gesetzliche Einlagensicherungen hinaus gewähren die deutschen Banken ihren Kunden über freiwillige Einlagensicherungsfonds zusätzlichen Schutz. Bei den privaten Banken beträgt dieser maximal 20 Prozent des Eigenkapitals des jeweiligen Geldinstituts. Allerdings wird diese Höchstgrenze sukzessive abgesenkt, bis zum Jahr 2015 maximal 8,75 Prozent erreicht sind. Wie viel Eigenkapital eine Bank zur Verfügung hat, können Verbraucher in den veröffentlichten Bilanzen erfahren.
Börsennotierte Geldinstitute müssen diese Veröffentlichungen viermal jährlich vornehmen. Allerdings ist davon auszugehen, dass das Eigenkapital im Falle eines Zahlungsausfalls bereits deutlich abgenommen haben dürfte. Somit ist es unmöglich, die genaue Entschädigungshöhe aus dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds vorherzusagen.