Anspruch und Beantragung Einzelheiten über die Altersteilzeit
Altersteilzeit erleichtert Arbeitnehmern den Übergang in den Ruhestand. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, doch viele Arbeitgeber bieten die Möglichkeit, kurz vor der Rente die Arbeitszeit zu reduzieren.
Der abrupte Übergang von der Vollbeschäftigung in den Ruhestand bereitet vielen Arbeitnehmern Probleme. Sie wollen keinen 'Rentenschock' riskieren und in den letzten Jahren ihres Berufslebens lieber etwas kürzer treten? Erfahren Sie hier welche Vor- und Nachteile die Altersteilzeit für Sie haben könnte, wie Sie Ihre Ansprüche prüfen und wie Sie beim Beantragen vorgehen sollten.
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Altersteilzeitgesetz
Die gesetzliche Basis der Altersteilzeit ist das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) von 1996. Ziel des Gesetzgebers war es auch, Arbeitslosen und Berufsanfängern den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Das Gesetz erlaubt Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren, 70 % des bisherigen Nettogehaltes zu beziehen.
Die Agentur für Arbeit förderte die Altersteilzeit zeitweise. Der Arbeitgeber zahlt 50 % der bisherigen Bruttobezüge, den verbleibenden Teil stockt die Agentur für Arbeit auf. Diese Förderung gilt jedoch nur noch für Altersteilzeitvereinbarungen, die bis zum 31.12.2009 geschlossen wurden.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitsteilzeit gibt es nicht. In vielen Firmen gibt es jedoch betriebliche oder tarifliche Vereinbarungen zur Altersteilzeit.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf Altersteilzeit erfüllt sein?
- Es gibt eine betriebliche oder tarifliche Vereinbarung zur Altersteilzeit.
- Der Arbeitnehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben.
- In den letzten 5 Jahren vor der Altersteilzeit war der Antragsteller mindestens 1.080 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Wenn Sie sich für die Reduzierung der Arbeitszeit bis zum Renteneintritt entscheiden, können Sie sich allmählich auf den Ruhestand einstellen."
Abwägung der Vor- und Nachteile und Antragstellung
Die persönlichen Vorteile der Altersteilzeit liegen auf der Hand: Wenn Sie sich für die Reduzierung der Arbeitszeit bis zum Renteneintritt entscheiden, können Sie sich allmählich auf den Ruhestand einstellen. Wählen Sie das Blockmodell, arbeiten Sie in der ersten Hälfte der Altersteilzeit wie gewohnt, bleiben dann zu Hause und bekommen bis zum Renteneintrittsbeginn weiterhin Ihr Altersteilzeitgeld.
Nachteilig ist: Ansprüche auf Weihnachts- und Urlaubsgeld entfallen möglicherweise und Sie erwerben geringere Rentenansprüche. Sollte Ihr Arbeitgeber insolvent werden, sind Sie unzureichend abgesichert. Im Rahmen einer Privaten Finanzplanung lassen sich verschiedene Szenarien durchrechnen. So haben Sie eine solide Grundlage für Ihre Entscheidung.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, sprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung über die Details einer Altersteilzeitvereinbarung, die Höhe der Bezüge und das Arbeitszeitmodell, bevor Sie einen formlosen Antrag stellen.
Autor: Lothar Schmidt, ls-finanzcoaching.de