Die Rente mit 63 eröffnet einen schönen Spielraum, bei abschlagsfreier Rente aktiv den Lebensabend zu genießen

Ein früherer Renteneintritt Mit 63 in Rente gehen

Das Rentenpaket machte es möglich: Die Rente mit 63 eröffnet einen schönen Spielraum, bei abschlagsfreier Rente aktiv den Lebensabend zu genießen. Hier die wichtigsten Fakten.

Zwei bis vier Arbeitsjahre sparen die Arbeitnehmer effektiv ein, die mit 63 Jahren bereits in Rente gehen. In einer ganzen Reihe von Fällen kann dies sogar ohne empfindliche Abzüge von der Altersrente realisiert werden.

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Rente mit 63: Anzahl der Beitragsjahre ist entscheidend

Wer in jungen Jahren ins Arbeitsleben gestartet ist, kann sich über eine Belohnung freuen: Mit dem Nachweis von 45 Jahren Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung eröffnet sich die Möglichkeit, ohne Abzüge bereits mit 63 Jahren in Altersrente zu gehen. In diesen Genuss können jährlich rund 200.000 Arbeitnehmer kommen, rund ein Viertel davon sind Frauen. Im Prinzip bedeutet das, dass die Antragsteller schon mit 18 Jahren berufstätig waren. Da das Renteneintrittsalter jedoch Schritt für Schritt angehoben wird, zieht das Renteneintrittsalter für diese Frührente ohne Abschläge naturgemäß nach: Im Jahr 1964 Geborene können diese Möglichkeit demnach erst im Alter von 65 Jahren in Anspruch nehmen.

Wer nur auf 35 Jahre Wartezeit kommt, kann ebenfalls vorzeitig in Rente gehen, jedoch nicht mehr abschlagsfrei. Um bis zu 14,4 % wird die Rente dauerhaft gekürzt. Das will wohl überlegt sein. Außerdem zahlt, wer früher in Rente geht, einige Jahre weniger in die Rentenkasse ein, auch das beeinflusst die Höhe der Rente.

Grundsätzlich können folgende Arbeitnehmergruppen eine Frührente beantragen:

  • Arbeitnehmer sind mindestens 65 Jahre alt und waren wenigstens 35 Jahre rentenversicherungspflichtig beschäftigt.
  • Arbeitslose sind wenigstens 63 Jahre alt, haben wenigstens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und waren nach 58,5 Lebensjahren wenigstens 52 Wochen sowie in den letzten zehn Jahren wenigstens acht Jahre arbeitslos.
  • Schwerbehinderte sind mindestens 60 Jahre alt und haben wenigstens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
  • Erwerbsunfähige jeden Alters haben wenigstens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
  • Frauen sind vor 1952 geboren, haben wenigstens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, wobei zehn Beitragsjahre auf die Zeit nach dem 40. Geburtstag entfallen.
  • In Altersteilzeit Angestellte sind vor 1952 geboren und waren wenigsten 15 Jahre rentenversicherungspflichtig beschäftigt, wobei acht Jahre davon direkt vor dem geplanten Renteneintritt lagen. Des Weiteren haben sie zwei Jahre vor Rentenbeginn bereits in Altersteilzeit gearbeitet.

Die Wartezeit umfasst 45 Jahre, die jedoch nicht zwingend auch Beitragsjahre sein müssen. So zählen die Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung ebenso dazu wie Kindererziehungs-, Zivildienst- oder Wehrdienstzeiten.

 

Autor: Lothar Schmidt, ls-finanzcoaching.de

 

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