Derjenige muss den Immobilienmakler bezahlen, der ihn auch beauftragt hat

Immobilienmakler mit Abwehrstrategie Existenzbedrohende Neuerungen

Seit 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip bei der Immobilienvermietung. Danach muss derjenige den Immobilienmakler bezahlen, der ihn auch beauftragt hat. Diese eigentliche Selbstverständlichkeit macht der Maklerbranche schwer zu schaffen.

Nicht wenige Immobilienmakler versuchen, das Bestellerprinzip zu umgehen - zum Teil mit zweifelhaften Methoden. Oft arbeiten sie dabei mit Vermietern Hand in Hand. Vor der gesetzlichen Neuregelung war es üblich, die bei der Wohnungsvermittlung anfallende Makler-Courtage auf den Mieter abzuwälzen. Die Tatsache, dass insbesondere in Ballungsgebieten die Nachfrage nach Wohnraum wesentlich größer als das Angebot ist, machte das recht einfach möglich. 

 Autorenbox (bitte nicht verändern - was soll das denn, warum denn nicht verändern????)

Die Maklerbranche stöhnt 

Vor die Wahl gestellt, die Courtage zu übernehmen oder auf den Zuschlag für eine begehrte Wohnung zu verzichten, willigten die meisten Mieter in einen solchen "Deal" ein. Sie wurden damit für Leistungen herangezogen, die von ihnen weder beauftragt noch gewünscht waren. Diesem "Missbrauch" hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. 

Seither stöhnen Immobilienmakler über die Neuregelung. Denn viele Vermieter sind nicht bereit, für Maklerleistungen zu bezahlen. Angesichts der guten Marktlage erledigen sie die Vermietung lieber selbst. Das ist doch auch gut so, es ist ihr Eigentum, Sie ziehen den Nutzen aus der Miete und wenn sie sich keinen Makler leisten wollen, müssen sie eben selbst aktiv werden. Einer Umfrage des Portals Immobilienscout24 zufolge verzeichneten rund 80 Prozent der Immobilienmakler seither deutliche Einbußen bei der Vermietung. Rund 50 Prozent sehen sogar ihre Existenz gefährdet. Es ist zwar immer leidvoll, wenn Existenzen bedroht sind, aber in diesem Fall hat es grundsätzlich für den Mieter mehr Vorteile. Die Reaktionen der Branche darauf fallen unterschiedlich aus. Einige Makler haben bereits ganz aufgegeben, andere versuchen es mit Kostenminimierung, neuen Preismodellen oder erweiterten Leistungen. 

Tricks zur Aushebelung des Bestellerprinzips 

Aber es gibt auch "schwarze Schafe", die das Bestellerprinzip mit Tricks aushebeln wollen: 

  • mancher Immobilienmakler inseriert eine attraktive Wohnung, um Mietinteressenten anzulocken. Diesen wird dann mitgeteilt, die Wohnung sei bereits vermietet. Man habe aber Alternativen im Angebot, die im Falle einer Beauftragung gezeigt würden. Interessenten, die sich darauf einlassen und einen Maklerauftrag erteilen, haben keine guten Karten, die Courtage zu verweigern;
  • ein anderer Trick sind überhöhte Abstandszahlungen. Hier arbeiten Vermieter und Makler zusammen. Das ist möglich, weil Vermieter sich oft mit der lästigen Vermietung nicht selbst befassen wollen. Der Vermieter verlangt dann für Einbauküchen oder -möbel Abschläge, die nicht dem tatsächlichen Wert entsprechen. Aus dem "Gewinn" wird dann die Makler-Courtage finanziert;
  • eine Alternative dazu bietet die Anhebung der Miete - gerne in Verbindung mit einer Staffelmietvereinbarung. Der Immobilienmakler wird in diesem Fall aus den Mehreinnahmen bezahlt. Diese Option setzt voraus, dass das Mietrecht entsprechende Preissteigerungen zulässt. 

Neben diesen mehr oder weniger legalen Tricks findet sich auch noch eine Vielzahl rechtswidriger Machenschaften. Interessenten tun gut daran, sich im Zweifel nicht darauf einzulassen, aufmerksam zu sein und ihr gutes Recht wahrzunehmen - auch wenn es im Einzelfall schwer fällt zu verzichten.

Möglicherweise entspannt sich zukünftig der Markt etwas durch verstärkten Wohnungsbau und daraus resultierendem Mehrangebot von bezahlbarem Wohnraum. 

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