Ab ersten Januar 2018 gelten für Anleger in Investmentfonds neue Steuerregeln

Serie Finanzwissen: Ab 1.1.2018 neue Gesetze Fondsbesteuerung ändert sich

Ab ersten Januar 2018 gelten für Anleger in Investmentfonds neue Steuerregeln, die nicht immer, aber sehr oft zu Nachteilen führen. Experten sprechen von einer verschlechterten Rechtslage und von akutem Beratungsbedarf.

Die Ausschüttungen werden im kommenden Jahr geringer ausfallen, weil die Fondsgesellschaften ihre Erträge künftig versteuern müssen. Als Anleger profitieren Sie bei Auszahlungen von unterschiedlich hoch ausfallenden Freibeträgen. So sind 30 Prozent Ihrer Erträge aus Aktienfonds steuerbefreit, bei überwiegend in Deutschland anlegenden Immobilienfonds sogar 60 Prozent. Nur Investments in Rentenfonds müssen voll versteuert werden.

Komplizierte steuerliche Behandlung bei ETF's

Sind Sie beispielsweise im Deutschen Aktienindex investiert, können Sie nicht zwangsläufig auf einen 30-prozentigen Steuervorteil hoffen. Der kommt nur infrage, wenn Sie sich für einen physisch replizierten Indexfonds entschieden haben. Physisch repliziert bedeutet, der Emittent hat wirklich in die Aktien von Deutschlands führenden Konzernen investiert.

Ist Ihre Geldanlage in den DAX hingegen synthetisch und aus beliebigen Derivaten konstruiert, müssen Sie die Erträge voll versteuern. Der Unterschied ist ab 2018 bemerkenswert:

  • Der angenommene Gewinn liegt bei 10.000 Euro. Haben Sie diesen mit einem physisch replizierten Aktienindexfonds erzielt, müssen Sie nur 7.000 Euro versteuern.
  • Bei einem sogenannten Swap-ETF sind die gesamten 10.000 Euro steuerpflichtig.

Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen

Bei Fondsanteilen, die Sie vor 2009 erworben haben, gelten Steuervorteile bis zu 100.000 Euro. Und die wären bei einem Verkauf unwiederbringlich verloren. Zudem werden die Fondsgesellschaften auf die neuen Bestimmungen mit geänderten Zusammensetzungen reagieren. In die Tiefe gehende Details erfahren Sie von Ihrem unabhängigen Finanzberater.

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