Vergessen Sie nicht, den Ort und das Datum anzugeben

Nachlass regeln Fragen zum Erbrecht

Das Thema Erben betrifft jeden, sei es als Empfänger eines Nachlasses oder als Person, die den eigenen Nachlass regeln will. Beim Erben und Vererben gibt es einige Dinge zu beachten.

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie Ihren Nachlass regeln wollen? Der Gedanke an den Tod ist unangenehm. Trotzdem sollten Sie wissen, was gegebenenfalls zu tun ist. Falls Sie kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen, tritt im Falle Ihres Todes die gesetzliche Erbfolge ein. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind in erster Linie Ihr Ehe- beziehungsweise Lebenspartner und Ihre Kinder gesetzliche Erben. Sollten Sie keine Nachkommen haben, werden weitere Angehörige zu gesetzlichen Erben.

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In welchen Fällen ist das Errichten eines Testamentes zu empfehlen?

  •  Sie wünschen eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelung 
  •  zum Nachlass gehören größere Werte 
  •  die Nachfolge eines Unternehmens ist zu regeln 
  •  die Zahl der gesetzlichen Erben ist so groß, dass die Verteilung des Nachlasses unwirtschaftlich wäre

Was gilt es beim Errichten eines Testamentes zu beachten?

Ein Testament muss zwingend handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Ein Text, den Sie am PC verfasst, ausgedruckt und unterschrieben haben, wird nicht anerkannt. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Falle schreibt einer der Ehepartner den gemeinsamen letzten Willen handschriftlich auf und beide Ehepartner unterschreiben. Vergessen Sie nicht, den Ort und das Datum anzugeben, um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen. Wollen Sie Formfehler ausschließen, ist ein öffentliches (notarielles) Testament zu empfehlen.

Regelung des digitalen Nachlasses

Denken Sie rechtzeitig daran, dass Sie nicht nur materielle Dinge hinterlassen. Zum Erbe gehören unter anderem auch Verträge, die Sie online abgeschlossen haben. Damit Ihre Erben wissen, ob es Dienste gibt, die eventuell zu kündigen sind, sollten Sie eine Übersicht anlegen.

Ein Testament muss zwingend handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden."

Wo können Sie sich informieren?

Die wichtigsten Informationen zum Erbrecht hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in der Broschüre 'Erben und Vererben' zusammengefasst. Die Broschüre steht auf dem Internetportal des BMJV zum Download bereit. 

Sie wünschen sich eine persönliche und individuelle Begleitung durch den "Nachlass-Dschungel"? Gerne unterstützt Sie Michael Minder von "ROTTLER - Die Finanzkanzlei" aus Villingen-Schwenningen. Herr Minder ist zertifizierter Generationenberater bei der Finanzkanzlei. Er weiß, worauf es ankommt, wenn es darum geht, für den Ernstfall vorzusorgen. Wie eine Generationenberatung hierbei helfen kann, erläutert er Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

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Autor: https://www.die-finanzkanzlei.de/startseite

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