Das Rentenrecht macht freiwillige Beiträge problemlos möglich

Rentenansprüche erwerben, sichern oder erhöhen Freiwillig rentenversichert

Rentenbeiträge werden oft als finanzielle Last empfunden. Sie schmälern das monatliche Nettoeinkommen und wie die Rente später tatsächlich aussehen wird ist eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Trotzdem sind die Beiträge kein "verlorenes Geld". Im Gegenteil - es kann sogar Sinn machen, freiwillig Rentenbeiträge zu leisten.

Das Rentenrecht macht freiwillige Beiträge problemlos möglich. Im Prinzip ist das vom 16. Lebensjahr an möglich. Voraussetzung ist lediglich ein dauerhafter Wohnsitz bzw. ein vorhandener Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik. Die Staatsangehörigkeit ist von untergeordneter Bedeutung. Deutsche, die sich im Ausland aufhalten, können sich ebenfalls freiwillig rentenversichern. Wer bereits ein gesetzliche Altersrente bezieht, kann allerdings keine freiwilligen Beiträge mehr leisten.

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Wann sich freiwillige Rentenbeiträge lohnen 

Angesichts des demografischen Wandels ist das Vertrauen in die gesetzliche Alterssicherung in den vergangenen Jahren sicher nicht größer geworden. Dennoch bietet die gesetzliche Rente immer noch eine gute - wenn auch vielfach nicht ausreichende - Grundlage für die Altersversorgung. Die Beiträge sind sogar "rentierlich", auch wenn keine Kapitalanlage erfolgt, denn es gilt ja das Umlageprinzip. Nichtsdestotrotz wirbt die Deutsche Rentenversicherung immer wieder damit, dass die über Beitragszahlungen möglichen Renten Renditen von zwei bis drei Prozent am Markt entsprechen - das ist mehr als die meisten verzinslichen Anlagen heute bieten. 

Freiwillig Geld in die Rentenversicherung zu zahlen ist danach eine attraktive Anlage? Ganz so einfach ist es nicht. Denn die Renditeberechnungen beziehen sich vor allem auf den Status quo. Und anders als bei Geldanlagen unterliegt die Rentenversicherung starken politischen Einflüssen, deren Auswirkungen schwer kalkulierbar sind. Trotzdem gibt es viele Konstellationen, in denen es sinnvoll sein kann, freiwillig Rentenbeiträge zu leisten. 

Grundsätzlich gilt: wer freiwillig zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlt, kann auch mehr Rente erwarten. Für die in 2018 relevanten Werte bedeutet das: für jedes Jahr, in dem der Mindestbeitrag geleistet wird, erhöht sich der monatliche Rentenanspruch um 4,42 Euro. Bei zehn Jahren Beitragszahlung wären das dann 44,20 Euro. Wird der mögliche Höchstbeitrag gezahlt, steigt der Rentenanspruch für jedes Jahr Beitragszahlung sogar um 63,91 Euro im Monat. 

Grundsätzlich gilt: wer freiwillig zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlt, kann auch mehr Rente erwarten." 

Besonders attraktiv sind freiwillige Beitragszahlungen, wenn bereits Anrechnungszeiten bestehen, aber noch keine oder nur wenige Beiträge gezahlt wurden. Durch freiwillige Beiträge können dann die Voraussetzungen für eine spätere Rente geschaffen werden oder die Rentenhöhe lässt sich aufbessern. Ein typisches Beispiel sind Mütter, die nicht oder nur kurze Zeit rentenversicherungspflichtig berufstätig waren, um sich der Kindererziehung zu widmen. Durch freiwillige Beiträge können hier die nötigen 60 Beitragsmonate erreicht werden, um einen Rentenanspruch zu erwerben. 

Die Höhe lässt sich flexibel selbst bestimmen 

Bei den freiwilligen Beiträgen beweist das Rentenrecht eine hohe Flexibilität. Innerhalb bestimmter Bandbreiten können Zahler selbst festlegen, wie viel und wie lange Sie zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen. Der Mindestbeitrag liegt in diesem Jahr bei 83,70 Euro pro Monat (= 18,6 Prozent von 450 Euro). Der höchstmögliche monatliche Beitrag ist 2018 auf 1209 Euro im Monat festgesetzt (= 18,6 Prozent von 6.500 Euro; 6.500 Euro spricht der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung). Bis zum 31. März können auch noch Zahlungen für das jeweilige Vorjahr geleistet werden. Eine nachträgliche Änderung geleisteter Zahlungen ist nicht möglich.

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