Viele Arbeitnehmer wünschen sich, so früh wie möglich in den Ruhestand zu gehen

Je nach Lebenssituation Verschiedenartige Altersrenten

Viele Arbeitnehmer wünschen sich, so früh wie möglich in den Ruhestand zu gehen. Mancher möchte aber auch noch länger arbeiten. Bei der gesetzlichen Rente ist beides möglich. Wie die Entscheidung auch ausfällt, sie hat Konsequenzen für den Rentenanspruch. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen Altersrenten je nach Lebenssituation.

Der "Regelfall" ist die reguläre Altersrente. Sie wird gezahlt, wenn die Altersgrenze erreicht ist und die Rentenvoraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe des Rentenanspruchs richtet sich nach Dauer und Höhe der Beitragszahlungen unter Berücksichtigung von Anrechnungszeiten. Bis 2012 lag die Altersgrenze bei 65. Zur Stabilisierung der Rentenversicherung wird diese Grenze schrittweise bis 2029 auf 67 Jahre angehoben. Dies erfolgt bis 2023 in Schritten von jeweils einem Monat, danach in 2-Monats-Schritten. Ansonsten sind bei vorzeitigem Rentenbeginn Abschläge hinzunehmen.

Altersrenten außer der regulären Altersrente

  • Sonderfall "Rente mit 63": Keine Regel ohne Ausnahme - seit 1. Juli 2014 können langjährige Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren bereits mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Für Jahrgänge ab 1953 steigt die Altersgrenze schrittweise an, ab Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze - wie vorher auch für den Sonderfall langjährige Versicherung - bei 65. 
  • Sonderfall Altersrente für Schwerbehinderte: für Schwerbehinderte (Menschen ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent) gelten einige Sonderregelungen. Hier war bislang eine ebenfalls abschlagsfreie Rente ab 63 möglich. Diese Altersgrenze wird beginnend mit dem Jahrgang 1952 schrittweise auf 65 angehoben. 
  • Sonderfall Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte: Hier gab es eine abschlagsfreie Rente schon ab 60. Diese Altersgrenze wird für Versicherte ab Jahrgang 1952 schrittweise auf 62 angehoben. 
  • Vorzeitige Rente mit Rentenabschlag: wer nicht bis zur Regelaltersgrenze warten will, kann früher in Rente gehen. Frühestens ist das mit 63 möglich, sofern mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht sind. Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns muss allerdings ein Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent der regulären Rente in Kauf genommen werden. 
  • Teilrente: die Teilrente kann eine Alternative zum vorzeitigen Rentenbeginn sein. Dabei muss der Rentner auf einen Teil der ihm eigentlich zustehenden Rente verzichten, kann aber noch in größerem Maße hinzuverdienen. Die Teilrente eignet sich für den gleitenden Übergang in den Ruhestand.

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