80 % Faustregel Was taugen Faustformeln für die Altersvorsorge
Rentenlücke selbst ermitteln - was taugen Faustformeln?
Selbst anerkannte Tageszeitungen veröffentlichen Faustformeln, mit denen man seine Rentenlücke selbst ermitteln kann.
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Falsche Ergebnisse
Die Nürnberger Nachrichten schrieben beispielsweise in der Rubrik "Aufgepasst" am 25.05.2017, man könne mit Hilfe einer einfachen Faustregel die Rentenlücke selbst ermitteln. Derlei Faustregeln sind missverständlich und führen zu falschen Ergebnissen.
80% Faustregel
So empfehlen die Nürnberger Nachrichten die 80% Faustregel. Demnach reichen 80% des letzten Nettoverdienstes von 1500 € - also rund 1200 € pro Monat - aus, um den Lebensstandard zu halten. Weiterhin wird angenommen die Rentenmitteilung weise 1000 € aus. Demnach müsse eine Rentenlücke von 200 € ausgeglichen werden.
Es wird allerdings vergessen, dass auf die Rentenzahlung Sozialabgaben von mehr als 100 € fällig sind. Noch gravierender ist, dass sich die Rentenmitteilung auf das sogenannte Regelrenteneintrittsalter - für die meisten also das 67. Lebensjahr - bezieht. Ein z.B. 45-jähriger muss bei der Kalkulation seiner Altersvorsorge also noch 22 Jahre Kaufkraftverlust berücksichtigen.
Bei angenommenen 2% Inflationsrate ergäbe sich über diesen Zeitraum ein Kaufkraftverlust von 35%. Das entspricht 420 € monatlich und ergibt mit den Sozialabgaben eine Rentenlücke von über 500 €, statt lediglich 200 €.
Faustregeln sind mißverständlich und führen zu falschen Ergebnissen."
Gefahr von Altersarmut
Faustformeln sind viel zu pauschal und können geradewegs in die Altersarmut führen. Wer sich ernsthaft mit seiner Altersvorsorge auseinandersetzten will, sollte die Angebote unabhängiger Institutionen, wie der Deutschen Rentenversicherung oder den Volkshochschulen wahrnehmen.
Wer es ganz genau wissen will, wendet sich an einen Fachmann - am besten jemanden der Altersvorsorge unabhängig auf Honorarbasis berät.
Freiräume schaffen für ein gutes Leben.