Je größer die Familie ist, desto komplizierter kann die gesetzliche Erbfolge werden

Wenn keine andere Verfügung getroffen wird Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn eine Person stirbt, ohne dass der Nachlass mit Testament oder Erbvertrag geregelt wurde.

Jeder hat das Recht, selbst zu bestimmen, wer sein Erbe antreten soll. Liegt jedoch keine wirksame 'Verfügung von Todes wegen' (Testament oder Erbvertrag) vor, wird die Rechtsnachfolge des Erblassers nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt. Gibt es mehrere Rechtsnachfolger, bestimmt die gesetzliche Erbfolge auch den Anteil des Nachlasses, der den einzelnen Erben zukommt. In diesem Falle wird vom gemeinschaftlichen Vermögen einer Erbengemeinschaft gesprochen. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gilt das Ehegattenerbrecht. Diese Ansprüche schränken das Erbrecht der gesetzlichen Erben ein.

Die wichtigsten Regeln der gesetzlichen Erbfolge:

  • Als gesetzliche Erben kommen vor allem nahe Verwandte in Betracht.
  • Verschwägerte Personen (Angeheiratete) erben nicht.
  • Die Erbenordnung richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad.
  • Gibt es in der höheren Ordnung Verwandte, scheiden die Verwandten unterer Ordnung aus. (Beispiel: Lebt der Sohn des Erblassers, erben die Enkel des Erblassers nicht).
  • Gibt es keine Verwandten, ist der Fiskus des jeweiligen Bundeslandes gesetzlicher Erbe. Der Staat kann ein Erbe nicht ausschlagen und  haftet gegenüber Gläubigern in Höhe des Nachlasses.

Verschaffen Sie sich eine Übersicht

Je größer Ihre Familie ist, desto komplizierter kann die gesetzliche Erbfolge werden. Mit einer Skizze in Art eines Stammbaumes verschaffen Sie sich eine Übersicht. Zur 1. Ordnung der gesetzlichen Erfolge gehören nach § 1924 BGB Ihre Kinder und Enkel. Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Mit der Adoption erlöschen die Erbansprüche gegen die leiblichen Elten des Adoptivkindes. Gibt es keine Verwandten 1. Ordnung (beispielsweise weil die Ehe kinderlos war), erben nach § 1925 BGB die Eltern (auch geschiedene  Elternteile) des Erblassers, Geschwister und gegebenfalls Nichten und Neffen.

Jeder hat das Recht, selbst zu bestimmen, wer sein Erbe antreten soll."

Nachlass frühzeitig regeln

Gedanken an den Tod sind unangenehm, obwohl jeder weiß, dass das Leben endlich ist. Wer stirbt, hinterlässt ein mehr oder weniger großes Vermögen und möglicherweise auch Schulden. Es zeugt von Verantwortungsbewusstsein, wenn jemand rechtzeitig  bestimmt, was mit seinem Nachlass geschehen soll.

Die Erfahrung zeigt, dass es richtig ist, in aller Ruhe mit dem Partner und den Kindern über solche Fragen zu sprechen. Das gilt insbesondere, wenn Ihnen eine Regelung entsprechend der gesetzlichen Erbfolge nicht angemessen erscheint.

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