Vor Corona gab es in Deutschland über 7,7 Mio. Minijobber

450 Euro-Job Hintergründe eines Minijobs

Vor Corona gab es in Deutschland über 7,7 Mio. Minijobber. Pandemie-bedingt ist ihre Zahl 2020 um rund 7,5 Prozent gesunken. Trotzdem erfreut sich diese Art der Beschäftigung großer Beliebtheit, auch wenn Minijobs nicht unumstritten sind. Leben kann man davon nicht. Bis zu 450 Euro im Monat sind möglich.

Auch bei kurzfristigen außerberuflichen Beschäftigungen (maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage) und einem Monatsverdienst bis 450 Euro handelt es sich um geringfügige Beschäftigung. Bei höherem Verdienst liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor. Vor allem für Studenten, Rentner, Arbeitslose und für Haushalte mit nur einem Volleinkommen bietet der Minijob eine relativ unbürokratische Möglichkeit zum Zuverdienst.

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Arbeitnehmer weitgehend abgabenfrei, Arbeitgeber nicht

Sonderregeln zur geringfügigen Beschäftigung gab es bereits im Kaiserreich. Die Sozialgesetzgebung führte den Begriff erstmals 1977 ein. Zum 1. Januar 2013 wurde die Entgeltgrenze von vorher 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Deshalb wird häufig synonym von 450 Euro-Jobs gesprochen. Minijobber sind im Rahmen ihrer Beschäftigung nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Es findet kein (Lohn-)Steuerabzug statt. Seit 2013 besteht Rentenversicherungspflicht, von der man sich auf Antrag befreien lassen kann. Das bedeutet aber unter Umständen Rentennachteile.

Die Sozialversicherungs- und (Lohn-)Steuerfreiheit gilt nur für die Minijobber. Die Arbeitgeber müssen Abgaben an die Minijob-Zentrale (angegliedert an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) zahlen. Zu diesem Zweck finden differenzierte Regelungen für unterschiedliche mögliche Konstellationen Anwendung. Minijobber kann man nicht nur bei einem gewerblichen Arbeitgeber sein, sondern auch in einem Privathaushalt - zum Beispiel als Haushaltshilfe. Die gesetzlichen Mindestlohn-Regelungen müssen auch bei geringfügigen Beschäftigungen eingehalten werden. Die 450 Euro-Entgeltgrenze ist trotzdem zu beachten.

Sonderregeln zur geringfügigen Beschäftigung gab es bereits im Kaiserreich."

Brutto = netto? Nicht in jedem Fall

Auch für Minijobber gilt die generelle Versicherungspflicht bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn man nicht über die Familienversicherung beitragsfrei versichert werden kann, muss man sich freiwillig oder privat krankenversichern und dafür Beiträge zahlen. Lässt man sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien, fallen zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag eigene Rentenbeiträge an, die vom Verdienst abgezogen werden.

Bei gewerblichen Beschäftigungsverhältnissen sind das nur 3,6 Prozent, bei privaten 13,6 Prozent. Verzicht auf Steuerabzug bedeutet auch nicht Steuerfreiheit. Die Versteuerung erfolgt über den Arbeitgeber pauschal bzw. nach persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

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