Bürgschaft bedeutet im Rechtswesen und in der Wirtschaft das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen

§ 765 des Bürgerlichen Gesetzbuches Hintergründe zu einer Bürgschaft

Mit einer Bürgschaft sichern sich Gläubiger für den Fall ab, dass der Schuldner zahlungsunfähig wird. Der Bürge sichert dem Gläubiger zu, dass er für Verbindlichkeiten des Schuldners einstehen wird.

Wer einem anderen einen Kredit gewährt, geht ein Risiko ein. Der Schuldner könnte zahlungsunfähig werden oder sterben, bevor er seine Schulden beglichen hat. Um dieses Risiko zu minimieren, wurden im Laufe der Zeit verschiedene Instrumente zur Absicherung von Krediten und anderen finanziellen Verpflichtungen entwickelt. Bei der Eintragung einer Grundschuld dient ein Sachwert als Sicherheit. Die Bürgschaft ist an eine Person gebunden, die mit ihrem gesamten Vermögen haftet. Wer eine Bürgschaft übernehmen soll, muss sich diesen Schritt reiflich überlegen, denn die Konsequenzen können unter Umständen sehr weitreichend sein. Die gesetzliche Grundlage für die Bürgschaft finden Sie im § 765 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Was Sie über die Bürgschaft wissen sollten:

  • Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, für die Verpflichtungen des Schuldners einzustehen
  • Die Verpflichtung gilt für aktuelle, zukünftige und bedingte Verbindlichkeiten
  • Der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen (bis hin zur Lohnpfändung)
  • Die Bürgschaft bleibt im Falle einer Scheidung bestehen
  • Stirbt der Bürge, geht die Bürgschaft auf die Erben über

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Noch weitergehend sind die Verpflichtungen des Bürgen bei einer 'selbstschuldnerischen Bürgschaft'. Diese Absicherung ist bei Banken sehr beliebt, weil sie in diesem Falle den Bürgen sofort zur Kasse bitten kann, wenn der Hauptschuldner mit seinen Zahlungen in Verzug gerät. Hauptschuldner und Bürge sind gleichermaßen zur Zahlung verpflichtet. Bei einer Bürgschaft im herkömmlichen Sinne kann der Kreditgeber erst an den Bürgen herantreten, wenn der Hauptschuldner erklärt, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

Der Bürge sichert dem Gläubiger zu, dass er für Verbindlichkeiten des Schuldners einstehen wird."

Bürgschaft für Ehegatten oder Verwandte

In der Praxis erweisen sich Bürgschaften für nahestehende Menschen als besonders problematisch. Wegen der emotionalen Nähe fällt es vielen Menschen schwer, nein zu sagen, wenn sie vom Ehepartner oder Eltern um eine Bürgschaft gebeten werden.

Das ist der Grund, warum solche Bürgschaften im Streitfall unter Umständen als sittenwidrig eingestuft werden und damit unwirksam sind. Als Alternativen für eine Bürgschaft bietet es sich beispielsweise an, zu zweit einen Kredit aufzunehmen. Auf diese Weise können Sie sogar Kosten sparen und günstigere Kreditkonditionen aushandeln.

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