In Deutschland fehlt Wohnraum

Steuerliche Förderung nutzen Investition in eine Mietwohnung

In Deutschland fehlt Wohnraum. Hohe Nachfrage und steigende Mieten sind vor allem in Großstädten ein Problem. Die Mietpreisbremse wirkt nur bedingt und löst nicht das Problem des zu knappen Angebotes. Mehr bewirken könnte das vom Bundestag Ende Juni verabschiedete Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsbaus.

Der Grundgedanke ist einfach. Durch Steuervorteile soll ein stärkerer Anreiz gegeben werden, in Mietwohnungen zu investieren. Im Unterschied zur Zuschussförderung beim Baukindergeld setzt der Gesetzgeber auf Sonderabschreibungen. Für die Förderung gelten einige Bedingungen und Voraussetzungen.

Bis zu 28 Prozent Abschreibung binnen vier Jahren

Grundsätzlich förderwürdig sind Baumaßnahmen, die im Zeitraum 31. August 2018 bis 1. Januar 2022 in Angriff genommen wurden bzw. werden.

Entscheidend ist das Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige. Die steuerliche Förderung ist ebenfalls zeitlich beschränkt und kann letztmalig für das Jahr 2026 genutzt werden.

Der Investor darf im ersten Jahr und in drei Folgejahren jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Sonderabschreibungen geltend machen. Sie kommen zu den regulären Abschreibungen von zwei Prozent p.a. "on Top".

So ist es möglich, in den ersten vier Jahren 28 Prozent Abschreibungen statt normalerweise 8 Prozent vorzunehmen.

Dadurch lässt sich in diesem Zeitraum eine Steuerlast nachhaltig reduzieren.

Die Bedingungen der Förderung

Die Förderung gilt ausschließlich für Neubauten. Weitere Anforderungen sind:

  • eine Baukostenobergrenze von 3.000 Euro pro Quadratmeter darf nicht überschritten werden;
  • gefördert werden nur Baukosten bis 2.000 Euro pro Quadratmeter. Das Gesetz will primär Schaffung von Wohnraum in unteren Preissegmenten unterstützen;
  • mit dem Bau muss neuer Wohnraum mit einer Mindestwohnfläche von 23 Quadratmetern geschaffen werden;
  • es muss mindestens zehn Jahre lang vermietet werden;
  • die Miete ist entgeltlich zu vereinbaren und muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen.


Stellt sich nachträglich heraus, dass eine dieser Anforderungen nicht erfüllt ist, gehen die Steuervorteile verloren. Bereits erhaltene Förderung ist zurückzuzahlen.

In den ersten vier Jahren sind 28 Prozent Abschreibungen statt normalerweise 8 Prozent möglich."

Steuerverschiebung, manchmal auch Steuerersparnis

Das Modell Sonderabschreibungen stellt genau genommen eine Steuerverschiebung dar. Den höheren Abschreibungen heute steht eine verkürzte Abschreibungsdauer gegenüber. Abschreibungsmöglichkeiten in der Zukunft entfallen entsprechend.

Investoren, deren Steuersatz in der Zukunft voraussichtlich niedriger sein wird als heute, können dennoch effektiv sparen. Ob das Gesetz einen spürbaren Effekt auf den Mietwohnungsbau haben wird, bleibt abzuwarten.

 

Autor: https://www.alpha-finanz.com/unser-anspruch/

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