Wegen Corona war die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt

Ende der Insolvenzantrags-Aussetzung Kommt jetzt die Pleitewelle?

Wegen Corona war die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Jetzt hat die Bundesregierung diese Ausnahmeregelung in beschränktem Umfang bis zum Jahresende verlängert. Fachleute befürchten eine dramatische Pleitewelle.

Die Situation erscheint paradox: Während viele Wirtschaftsunternehmen wegen des Lockdowns ausgebremst wurden, wurden deutlich weniger Insolvenzanträge als im Vorjahreszeitraum gestellt. Die Erklärung dafür ist einfach. Mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wollte die Bundesregierung in Not geratenen Firmen Zeit geben, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen oder die Sanierung voranzutreiben. Zwar wurde jetzt die Verlängerung dieser Ausnahmeregelung beschlossen, trotzdem droht ab Oktober eine Welle von Insolvenzen. Denn im Vergleich zum zweiten Quartal gilt die Regelung unter veränderten Bedingungen.

Welche Voraussetzungen gelten jetzt für die Aussetzung der  Insolvenzantragspflicht?

Bis zum 30.9.2020 konnte ein zahlungsunfähiges oder überschuldetes Unternehmen auf den Insolvenzantrag verzichten, wenn seine finanziellen Engpässe durch die Corona-Epidemie verursacht waren. Jetzt gilt diese Regelung ausschließlich für coronabedingt überschuldete Firmen. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind - das heißt, sie können 10 Prozent ihrer fälligen Forderungen nicht innerhalb von 30 Tagen begleichen - müssen jetzt wieder fristgemäß beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag einreichen.

Das überschuldete Unternehmen (das heißt, die Verschuldung ist höher als der Vermögenswert des Unternehmens) weiterhin keinen Insolvenzantrag stellen müssen, begründet das Bundesjustizministerium mit der Chance, dass eine Insolvenz noch abwendbar erscheint, wenn jemand seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachkommt.

Fachleute befürchten schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft

Der Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsauskunftei Creditreform rechnet damit, dass im vierten Quartal viele Insolvenzanträge gestellt werden müssen. Anzeichen für wirtschaftliche Probleme vieler Unternehmen gibt es bereits. Schon jetzt ist eine deutliche Verschlechterung des Zahlungsverhaltens zu beobachten. In einigen Branchen hat sich die Zahl der Überfälligkeitstage auf fast 30 Tage erhöht. Das ist ein deutliches Indiz für massive Liquiditätsprobleme.

Es ist eine deutliche Verschlechterung des Zahlungsverhaltens zu beobachten."

Branchen, die von Liquiditätsengpässen besonders stark betroffen sind:

  • Reisebüros
  • Entertainmentunternehmen (Kultur, Sport, Unterhaltung)
  • Hotellerie

Viele Experten sehen es positiv, dass bei Zahlungsunfähigkeit nun wieder die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages besteht. Ansonsten könnte das Vertrauen der Unternehmen in ihre Geschäftspartner verloren gehen. Außerdem ist es nicht auszuschließen, dass gesunde Unternehmen durch Ausfall von Zahlungen ebenfalls in Schwierigkeiten geraten. Banken sind  bei der Kreditvergabe bereits vorsichtiger geworden, da die Angst vor Kreditausfällen steigt.

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