Der Kostendruck in der Bankenbranche scheint immens zu sein

BdB Reform der freiwilligen Einlagensicherung Problematisch für Vermögensverwalter

Die Banken sorgen immer wieder für neuen Gesprächsstoff, nun wurde die freiwillige Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) gestrichen - nur private Anleger und Stiftungen sollen geschützt bleiben.

Das Sicherungssystem wurde freiwillig vom Bankenverband geschaffen, nun rudert dieser kräftig zurück: Nur noch private Kunden und Stiftungen kommen ab 1. Oktober noch in den Genuss der Einlagensicherung, für Versicherer soll es ebenfalls Einschränkungen geben. Alle anderen, also auch die Vermögensverwalter, die die Geldanlagen ihrer privaten Kunden im Auftrag verwalten, sowie Kommunen, Länder und Bund fallen durch das Sicherungsnetz. Die Argumentation: Professionelle Investoren sollten die Risiken ihrer Anlagen kennen.

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Das Netz bekommt große Löcher: Einlagensicherung reduziert

Bislang können sich Anleger aller Art darauf verlassen, dass für ihre Kapitalanlagen über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus auch ein freiwilliges Sicherungssystem greift, sollte die jeweilige Bank in finanzielle Schieflage geraten. Sowohl die Sparkassen und Volksbanken als auch der Bundesverband der Banken (BdB) als Repräsentant der privaten Banken hatten eigene Einlagensicherungen geschaffen, nun beginnt dieser Schutz offenbar zu bröckeln.

Der Kostendruck in der Bankenbranche scheint immens zu sein, die Meldungen zu neuen und höheren Gebühren für alltägliche Dienstleistungen reihen sich nahtlos in die Ankündigung des BdB ein: Zum 1. Oktober wird dieser die freiwillige Einlagensicherung für institutionelle Anleger beenden. Die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds solle so für die wirklich Schutzbedürftigen gestärkt werden, gemeint sind private Anleger und Stiftungen. Darüber hinaus müsse dem geänderten Anlageverhalten Rechnung getragen werden.

Zum 1. Oktober wird die freiwillige Einlagensicherung für institutionelle Anleger beendet." 

Kritik wird laut - Vermögensverwalter stellen Risiko für Anleger dar

Diese Regelung untergräbt das Geschäftsfeld der Vermögensverwalter, da sie ihren privaten Kunden den wichtigen Schutz verstellen: Vermögensverwalter gelten als professionelle Anleger, sodass die von ihnen verwalteten Vermögen nicht unter den freiwilligen Einlagenschutz des BdB fallen. Sie müssten daher die 100.000 Euro übersteigenden Bestände auf andere Banken verteilen, um im Falle der Bankinsolvenz einen Verlust zu vermeiden. Entsprechend klar fiel auch die Kritik von dieser Seite aus.

Ein weiteres Themenfeld dürfte die Anlagepolitik der Versicherungsgesellschaften werden: Auch wenn diese wie auch Versorgungswerke oder Unternehmen weiterhin vom Einlagenschutz profitieren, werden ab 1. Oktober abgeschlossene Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen ausgenommen. Weitere Einschränkungen sind ab 2020 zu erwarten, dann fallen Einlagen, die ab dann für länger als 18 Monate vereinbart werden, ebenfalls aus dem Portfolio. Dass die Änderungen eine enorme Bedeutung haben, zeigt der Bestand an Darlehen, die Lebensversicherungen an Kreditinstitute vergeben haben: Ende 2015 waren dies rund 83 Milliarden Euro. Es dürfte also einige Verschiebungen auf dem Finanzmarkt geben, wenn diese Änderung wie geplant im Herbst in Kraft tritt.

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