Am 11. März 1991 schlug die Geburtsstunde für den Solidaritätszuschlag

Solidaritätszuschlag Steuern kommen oft und gehen selten

Am 11. März 1991 schlug die Geburtsstunde für den Solidaritätszuschlag. Der damalige Bundesfinanzminister Theo Waigel versprach, die Zusatzsteuer nur ein Jahr lang zu erheben. Heute - fast drei Jahrzehnte später - gibt es den Zuschlag immer noch.

Zwar soll dies für die große Mehrheit der Bundesbürger ab 2021 enden. Doch ganz verschwinden wird der Solidaritätszuschlag nicht. Für Besserverdiener und viele Firmen bleibt er erhalten. Die SPD und ihr Bundesfinanzminister Olaf Scholz wollten es unter dem Schlagwort Gerechtigkeit so.

Die Sektsteuer ist Rekordhalter

Der Zuschlag ist ein schönes Beispiel dafür, welches Beharrungsvermögen Steuern entwickeln können, sind sie einmal eingeführt. Das gilt auch dann, wenn die Erhebung nur "vorübergehend" erfolgt. Legendär in diesem Zusammenhang ist die Geschichte der Sektsteuer. Sie wurde 1902 vom Reichstag beschlossen, um die Flottenpolitik von Kaiser Wilhelm II. zu finanzieren. Die kaiserliche Flotte wurde 1919 nach dem verlorenen 1. Weltkrieg in Bucht von Scapa Flow von ihren eigenen Mannschaften versenkt. Die Sektsteuer wird dagegen nach wie vor erhoben und spült dem Finanzminister jährlich rund eine halbe Milliarde Euro in die Kasse.

Der Solidaritätszuschlag wurde zunächst mit dem deutschen Finanzierungsbeitrag für den ersten Golfkrieg begründet. Nach einem Jahr erfolgte tatsächlich die Abschaffung. Doch bereits 1995 kehrte der Zuschlag zurück, diesmal mit dem Hinweis auf den gewaltigen Finanzbedarf für den Aufbau Ost, nachdem sich Helmut Kohls "blühende Landschaften" nicht einstellen wollten. So ist es im Prinzip bis heute geblieben. Das Auslaufen des Solidarpaktes II in diesem Jahr bildet jetzt den Anlass für den Abbau des Solidaritätszuschlags.

Das deutsche Steuersystem kennt keine Zweckbindung von Steuern für bestimmte Finanzierungen und Vorhaben. Das ist eine reine Fiktion."

Finanzminister schauen auf die Einnahmen

Dabei sind solche Begründungen eigentlich eine Mogelpackung. Denn das deutsche Steuersystem kennt keine Zweckbindung von Steuern für bestimmte Finanzierungen und Vorhaben. Das ist eine reine Fiktion. Tatsächlich fließen die Einnahmen in den großen Steuertopf, aus dem dann die einzelnen Ausgaben bestritten werden.

Das erklärt vielleicht auch, warum es so schwer ist, eine einmal eingeführte Steuer wieder abzuschaffen. Denn der jeweilige Finanzminister zeigt sich ob der drohenden Einnahmeausfälle regelmäßig sperrig. Ob der Steuerzweck noch besteht, interessiert da nur in zweiter Linie.

Und so verschwindet auch der Solidaritätszuschlag nicht ganz aus dem Steuersystem. Immerhin - ein großer Schritt bis zur endgültigen Abschaffung ist gemacht.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.