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Finanzlexikon Stiftungen als Möglichkeit der Erbfolge

Stiftungen bieten eine attraktive Möglichkeit, das eigene Vermögen über den Tod hinaus gezielt einzusetzen und die Erbfolge nach individuellen Wünschen zu gestalten.

Stiftungen ermöglichen es, persönliche oder gemeinnützige Ziele langfristig zu verfolgen, Familienstreitigkeiten zu vermeiden und steuerliche Vorteile zu nutzen. In Deutschland sind Stiftungen ein etabliertes und rechtlich klar geregeltes Instrument der Vermögensweitergabe.


1. Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine juristische Person, die mit einem bestimmten Vermögen ausgestattet wird, um einen definierten Zweck zu erfüllen.

Dieses Vermögen wird von dem Stifter, also demjenigen, der die Stiftung gründet, dauerhaft eingebracht.

Im Gegensatz zu einer Erbengemeinschaft oder einem Nachlass wird das Vermögen der Stiftung nicht aufgeteilt, sondern bleibt als Einheit bestehen, um langfristig Erträge für die festgelegten Zwecke zu generieren.

Stiftungen können verschiedene Zwecke haben, beispielsweise:

  • Gemeinnützige Zwecke: Bildung, Kultur, Wissenschaft, Umweltschutz.
  • Familiäre Zwecke: Unterstützung von Familienmitgliedern, Sicherung des Familienvermögens.
  • Unternehmerische Zwecke: Fortführung eines Unternehmens im Sinne des Stifters.

2. Stiftungstypen in der Erbfolge

Für die Gestaltung der Erbfolge sind vor allem zwei Stiftungsarten relevant:

a) Gemeinnützige Stiftung

Eine gemeinnützige Stiftung dient dem Gemeinwohl und verfolgt Ziele, die von der Abgabenordnung als förderungswürdig anerkannt sind. Der Vorteil hierbei ist, dass das Stiftungsvermögen von der Erbschaftsteuer befreit ist. Der Stifter kann bestimmen, wie die Erträge verwendet werden, etwa zur Förderung von Bildungseinrichtungen oder sozialen Projekten.

b) Familienstiftung

Eine Familienstiftung wird gegründet, um die wirtschaftliche Absicherung der Familie zu gewährleisten. Sie kann beispielsweise dafür sorgen, dass Einkünfte aus Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen an die Familienmitglieder ausgeschüttet werden. Dadurch wird das Vermögen innerhalb der Familie zusammengehalten und die Erbfolge klar geregelt.


3. Vorteile der Stiftung in der Erbfolge

a) Vermeidung von Familienstreitigkeiten

Eine Stiftung ermöglicht es, klare Regelungen zu treffen und das Vermögen vor Zersplitterung zu bewahren. Durch die Stiftungssatzung legt der Stifter fest, wie das Vermögen verwaltet und die Erträge verwendet werden. Dies kann potenzielle Konflikte zwischen Erben minimieren.

b) Steuerliche Vorteile

Die Übertragung von Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung ist steuerlich begünstigt. Das Stiftungskapital selbst bleibt erhalten, und die Erträge werden steuerfrei für den Stiftungszweck verwendet. Auch eine Familienstiftung bietet Steuervergünstigungen, etwa in Form einer reduzierten Erbschaftsteuerbelastung.

c) Langfristige Sicherung des Vermögens

Eine Stiftung sorgt dafür, dass das eingebrachte Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck dient. Dies ist besonders bei Familienvermögen oder Unternehmen sinnvoll, um eine langfristige Stabilität zu gewährleisten.

d) Gestaltungsspielraum

Der Stifter hat nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, seine Vorstellungen in der Stiftungssatzung zu verankern. Er kann festlegen, wie Erträge verwendet werden, wie die Stiftung geführt wird und wer die Begünstigten sind.


4. Gründung einer Stiftung

Die Gründung einer Stiftung erfordert sorgfältige Planung und rechtliche Expertise. Die wichtigsten Schritte sind:

  1. Festlegung des Stiftungszwecks: Der Stifter entscheidet, welche Ziele die Stiftung verfolgen soll. Dieser Zweck wird in der Satzung verankert und ist bindend.
  2. Einbringung des Vermögens: Das Stiftungsvermögen wird unwiderruflich übertragen. Die Höhe des Vermögens muss ausreichen, um den Stiftungszweck dauerhaft zu erfüllen.
  3. Rechtsform und Anerkennung: Die Stiftung wird durch eine Satzung und einen Stiftungsvorstand rechtlich organisiert. Eine staatliche Anerkennung durch die zuständige Aufsichtsbehörde ist erforderlich.
  4. Gestaltung der Erbfolge: Der Stifter kann die Stiftung bereits zu Lebzeiten gründen oder testamentarisch anordnen, dass nach seinem Tod sein Vermögen in eine Stiftung überführt wird.

5. Herausforderungen bei Stiftungen in der Erbfolge

Mit der richtigen Beratung kann eine Stiftung eine optimale Lösung sein, um den eigenen Nachlass gezielt und nachhaltig zu gestalten."

a) Dauerhaftigkeit

Die Stiftung ist auf Ewigkeit angelegt, und Änderungen an der Satzung sind nur in Ausnahmefällen möglich. Der Stifter muss sich also sicher sein, dass die festgelegten Regelungen langfristig sinnvoll sind.

b) Verwaltung

Eine Stiftung muss professionell verwaltet werden, insbesondere wenn es um größere Vermögenswerte oder Unternehmen geht. Dies kann mit erheblichen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden sein.

c) Komplexe Rechtslage

Die Errichtung und Führung einer Stiftung erfordert juristische und steuerliche Expertise. Es ist ratsam, erfahrene Berater hinzuzuziehen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

d) Erb- und Pflichtteilsansprüche

Die Gründung einer Stiftung kann die Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger berühren. Diese haben in der Regel Anspruch auf eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Eine frühzeitige Planung und rechtliche Beratung sind daher entscheidend.


6. Beispiele aus der Praxis

a) Unternehmensfortführung

Viele Unternehmer nutzen Stiftungen, um ihr Lebenswerk zu sichern. Ein prominentes Beispiel ist die Robert Bosch Stiftung, die den Fortbestand des Unternehmens Bosch garantiert und gleichzeitig gemeinnützige Zwecke verfolgt.

b) Familienvermögen

Eine Familienstiftung kann dazu dienen, Erträge aus Immobilien an die Nachkommen auszuschütten und dabei sicherzustellen, dass das Vermögen nicht zerteilt wird.

c) Gemeinnützigkeit

Stifter, die einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten möchten, gründen häufig gemeinnützige Stiftungen, etwa zur Förderung von Wissenschaft, Kunst oder Umweltprojekten.


Fazit

Stiftungen sind ein vielseitiges Instrument zur Gestaltung der Erbfolge. Sie bieten eine Möglichkeit, das eigene Vermögen langfristig zu sichern, Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden und persönliche oder gesellschaftliche Ziele zu verfolgen. Allerdings erfordert die Gründung einer Stiftung eine sorgfältige Planung, rechtliche Expertise und eine klare Vorstellung von den langfristigen Konsequenzen.

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