Die Ängste der Kinder Wenn die Eltern zum Pflegefall werden
In Deutschland gibt es rund 2,9 Mio. Pflegebedürftige. Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung dürfte ihre Zahl weiter steigen. Für die Angehörigen bedeutet ein Pflegefall in der Familie immer eine erhebliche psychische Belastung, er kann aber auch finanziell zur Last werden.
Zwar besteht die Pflegeversicherung. Doch die war von Anfang an nur als Zuschuss gedacht. Wäre sie auf Kostendeckung angelegt gewesen, hätten die Beiträge deutlich höher ausfallen müssen. Gerade wenn es um stationäre Pflege geht, kann die Pflegeversicherung nur Anteile der Kosten abdecken. Oft erfordert ein Platz im Pflegeheim mehr als 3.000 Euro im Monat.
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Das Risiko des Elternunterhalts
Das was die Pflegeversicherung nicht zahlt, müssen Pflegebedürftige aus ihrem eigenen Einkommen - meist der Rente - und aus ihrem Vermögen finanzieren. Viele ältere Menschen verfügen weder über genug Rente, noch über ausreichende Rücklagen, damit das auf Dauer funktioniert. Spätestens wenn die Reserven aufgebraucht sind, stellt sich die Frage, wie es mit der Finanzierung weitergehen soll. Dann kommen die eigenen Kinder ins Spiel, denn die sind im Falle des Falles für ihre Eltern unterhaltspflichtig.
Die Vorstellung, dass der eigene Sohn oder die Tochter für die Pflegekosten aufkommen soll, bereitet Eltern oft große Bauchschmerzen. Aber auch die möglicherweise Betroffenen selbst sehen das Pflegerisiko ihrer Eltern und die damit unter Umständen verbundenen finanziellen Lasten mit Sorgen. Denn in der Regel sind auch bei ihnen die Spielräume begrenzt und wenn schon das Erbe aufgezehrt ist, will man wenigstens das eigene Vermögen bewahren. Doch wie realistisch ist das Risiko, für die Pflege der Eltern zahlen zu müssen?
Die Kommunen zahlen das Meiste
Tatsächlich ist es so, dass in vielen Fällen die Kommunen im Rahmen der "Hilfe zur Pflege" die finanziellen Lasten tragen. Zuletzt wurden dafür 3,8 Mrd. Euro aufgewendet. Wenn ein Pflegebedürftiger seine Pflegekosten nicht mehr zahlen kann, springt das Sozialamt ein. Es prüft zunächst, ob beim Pflegebedürftigen noch Vermögen vorhanden ist, das für die Kostenträgerschaft eingesetzt werden könnte. Tatsächlich muss das Vermögen - bis auf ein geringes Schonvermögen von 5.000 Euro - komplett aufgebraucht sein. In die Vermögensmasse fallen dabei auch innerhalb der letzten zehn Jahre erfolgte Schenkungen von Geld oder Immobilien.
Die Vorstellung, dass der eigene Sohn oder die Tochter für die Pflegekosten aufkommen soll, bereitet Eltern oft große Bauchschmerzen."
Danach wird dann als nächstes geprüft, ob Kinder vorhanden sind, die zum Elternunterhalt herangezogen werden könnten. Ist das der Fall, werden deren Einkommens- und bei Bedarf auch deren Vermögenverhältnisse unter die Lupe genommen. Allerdings gibt es sowohl beim Einkommen als auch beim Vermögen erhebliche "Schonbeträge", die außen vor bleiben.
So wird bei der Unterhaltsberechnung nur das sogenannte "bereinigte Einkommen" berücksichtigt, bei dem zum Beispiel Kindesunterhalt, Beiträge für die Altersvorsorge oder Selbstbehalte vom eigentlichen Einkommen abgezogen werden dürfen.
Reicht der sich daraus ergebende Unterhalt nicht aus, geht es ans Vermögen. Eine selbst bewohnte Immobilie ist dabei vor dem Zugriff geschützt, ebenso Vermögen für Altersvorsorge.
Mehr Theorie als Praxis
Aus diesem Grund bleibt die Unterhaltspflicht in vielen Fällen reine Theorie. Im Rahmen der möglichen neuen "GroKo" sollen Kinder künftig nur noch zum Elternunterhalt herangezogen werden können, wenn das Einkommen über 100.000 Euro liegt. Die praktische Bedeutung dieser "Reform" dürfte überschaubar bleiben.