Ein Steuerklassenwechsel muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden

Wie funktioniert ein Steuerklassenwechsel?

Von der Lohnsteuerklasse ist es abhängig, wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer monatlich vom Gehalt oder Lohn abgezogen wird. Prüfen Sie, ob Sie von einem Steuerklassenwechsel profitieren könnten!

Das deutsche Steuerrecht sieht sechs Lohnsteuerklassen vor. In die Steuerklasse I werden Singles eingeordnet, aber auch dauerhaft getrennt lebende Ehepartner, Verwitwete und Eheleute, bei denen ein Partner beschränkt steuerpflichtig ist. Personen, die die Voraussetzungen für die Steuerklasse I erfüllen und Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben, werden nach Steuerklasse II besteuert. Haben abhängig Beschäftigte ein weiteres Arbeitsverhältnis, wird die Steuerklasse VI eingetragen. Mit Ausnahme des Altersentlastungsbetrages werden in Steuerklasse VI keine weiteren Steuerfreibeträge berücksichtigt. In der Steuerklasse VI wird die meiste Lohnsteuer abgezogen. Verheiratete haben in der Regel die Steuerklasse IV. Sind die Verdienste der Ehepartner sehr unterschiedlich, kann es sinnvoll sein, dass der Partner mit dem niedrigen Einkommen die Steuerklasse V und der Besserverdienende Steuerklasse III wählt.

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Wann sollten Sie über einen Steuerklassenwechsel nachdenken?

  • Nach der Eheschließung.
  • Nach der Geburt von Kindern.
  • Falls einer der Ehepartner eine deutliche Gehaltserhöhung bekommt oder ein Ehepartner die Arbeitszeit reduziert.
  • Im Falle einer Trennung mit Scheidung und räumlicher Trennung.
  • Vor dem Mutterschaftsurlaub oder bei drohender Arbeitslosigkeit, da Lohnersatzleistungen nach dem Nettoeinkommen berechnet werden.

So funktioniert der Steuerklassenwechsel

Bis zur Abschaffung der Lohnsteuerkarten waren die Meldeämter für die Eintragung der Lohnsteuerklassen zuständig. Seit es die elektronische Lohnsteuerkarte gibt, müssen Sie einen Steuerklassenwechsel beim zuständigen Finanzamt beantragen. Ehepartner müssen den Antrag gemeinsam stellen oder eine Vollmacht des verhinderten Partners vorlegen. Das Antragsformular können Sie von der Homepage des Bundesfinanzministeriums herunterladen oder Sie bekommen es im Finanzamt. In das Formular werden alle persönlichen Angaben (Namen, Geburtsdaten, Wohnort, Steueridentifikationsnummern und der Familienstand eingetragen. Der Bescheid wird Ihnen per Post zugesendet und wird bereits bei der nächsten Lohnabrechnung wirksam.

Das deutsche Steuerrecht sieht sechs Lohnsteuerklassen vor."

Was bringt der Wechsel der Steuerklasse?

Ihre monatlichen Abzüge werden durch den Steuerklassenwechsel niedriger. Wechseln Verheiratete von der Steuerklasse IV auf die Steuerklasse III und V, profitiert der Besserverdienende und der andere Partner zahlt mehr Steuern. In der Summe zahlt das Paar weniger als zuvor. Auf die Höhe der Jahressteuerschuld wirkt sich der Wechsel nicht aus.

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