Der Wechsel zwischen den beiden großen Krankenversicherungssystemen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft

PKV versus GKV Zurück in die Gesetzliche?

Der Wechsel zwischen den beiden großen Krankenversicherungssystemen in Deutschland ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, mit zunehmendem Alter liegen die Hürden für eine Rückkehr in die GKV immer höher.

Die Entscheidung für die private Krankenversicherung wird deswegen getroffen, weil in den meisten Fällen ein besseres Verhältnis von Preis und Leistung erzielt werden kann: Die Beiträge werden im Gegensatz zur GKV risikogerecht pro Person kalkuliert, also in Abhängigkeit von Eintrittsalter, Leistungsumfang und dem individuellen Gesundheitszustand. Im Laufe der Jahre steigen die Beiträge - und das in beiden Krankenversicherungssystemen. Jetzt allerdings den Weg zurück in die GKV zu gehen, um im Alter Beitragssicherheit zu erlangen, wird Privatversicherten regelmäßig erschwert.

Angestellte in der PKV - das Einkommen entscheidet über Wechsel in GKV

Ganz anders als in der PKV berechnen sich die Beiträge abhängig vom Einkommen - und zwar bis zu einer sich jährlich verändernden Verdienstgrenze, die damit den Höchstbeitrag markiert. Eine weitere Rechengröße, nämlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), ist wiederum für die Versicherungspflicht entscheidend: Bezieht ein Angestellter im laufenden und im folgenden Jahr ein Einkommen oberhalb der JAEG, kann er in die PKV wechseln - ebenso funktioniert der Weg zurück.

Sein Einkommen müsste demnach unter die jeweils geltende JAEG gedrückt werden, wofür einige Wege zur Auswahl stehen: Entweder geht er in Teilzeit, legt ein Sabbatical ein oder nutzt ein Arbeitszeitkonto - sobald das Jahreseinkommen die Grenze unterschreitet, wird er wieder versicherungspflichtig. Allerdings darf die Maßnahme nicht von vornherein als vorübergehend deklariert werden, sollte er nach der Rückkehr in die GKV wieder mehr verdienen. Er würde dann als freiwilliges Mitglied geführt, wenn er die JAEG wieder überschreitet. 

Den Weg zurück in die GKV, um im Alter Beitragssicherheit zu erlangen, wird Privatversicherten regelmäßig erschwert."

Privat versicherte Selbstständige - einige Überlegungen notwendig

Selbstständige müssen drastischere Maßnahmen ergreifen, um vor Rentenbeginn wieder in die GKV wechseln zu können. Der wichtigste Termin ist der 55. Geburtstag, danach wird der Wechsel fast unmöglich. Bis zu diesem Alter können sich Selbständige beispielsweise anstellen lassen, um direkt wieder sozialversicherungspflichtig zu werden. Das Gewerbe kann als Nebengewerbe weitergeführt werden, sollte aber nicht mehr den Hauptteil des Arbeitslebens ausmachen. Hier gelten die Grenzen von mindestens 20 Wochenstunden und einem Brutto-Monatseinkommen von 1.487,50 Euro (West) und 1.330 Euro (Ost) als Orientierung.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Geschäftsaufgabe und Nutzung der Familienversicherung des Partners, sollte dieser oder diese gesetzlich versichert sein. Das funktioniert aber nur, wenn das eigene Einkommen darf dann allerdings 425 Euro (2017) oder einen Minijob nicht überschreiten. Für den Härtefall bleibt dann nur noch der Weg in die Arbeitslosigkeit oder eine Versicherung im Ausland - in jedem Fall sollten die Konsequenzen gut überdacht werden.

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