Auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung hat seit 2002 jeder Arbeitnehmer Anspruch

Spätere Versteuerung Zusatzrente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung hat seit 2002 jeder Arbeitnehmer Anspruch. Diese Form der Altersvorsorge lohnt sich jedoch nicht in jedem Falle.

In Deutschland hat die betriebliche Altersvorsorge eine lange Tradition. Im klassischen Fall bildet der Arbeitgeber eine Rücklage, aus der die Betriebsrenten für die Ruheständler gezahlt werden. Auf diese Weise binden vorausschauende Unternehmer ihre Mitarbeiter an die Firma. Bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber eine solche Betriebsrente an, gibt es keine Frage. Diese Möglichkeit sollten Sie auf alle Fälle nutzen. Etwas anders sieht das bei anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge aus, bei denen die Beiträge ausschließlich oder zum Teil vom Arbeitnehmer zu tragen sind.  

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Verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

  • die Zusatzrente wird ausschließlich durch den Arbeitgeber finanziert
  • der Arbeitnehmer trägt die Lasten für die bAV allein
  • der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Kosten für die spätere Zusatzrente

Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung

Diese bAV-Modelle sind heute immer häufiger anzutreffen. Seit 2002 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine bAV durch Entgeltumwandlung anzubieten. Ob es sich für Sie lohnt, einen Teil Ihres Einkommens in Beiträge zur bAV umwandeln zu lassen, sollten Sie genau prüfen. Solche Zusatzversorgungen rentieren sich in der Regel nur, wenn die Versicherten ein hohes Alter erreichen.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

In der Regel schließen die Arbeitgeber bei einer Versicherungsgesellschaft Rentenversicherungsverträge für ihre Angestellten ab. Diese wandeln einen Teil des Gehaltes in Beiträge für die Betriebsrente um. Für diesen Teil des Einkommens brauchen Sie keine Steuern und SV-Abgaben zu entrichten, wenn der jährliche Beitrag 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung nicht übersteigt. Der Lohn, den Sie monatlich ausgezahlt bekommen, ist nur etwas niedriger und Sie bauen sich dennoch eine betriebliche Zusatzrente auf.

Im klassischen Fall bildet der Arbeitgeber eine Rücklage, aus der die Betriebsrenten für die Ruheständler gezahlt werden."

Abgaben werden im Ruhestand fällig

Dass die Rechnung dennoch nicht für jeden Empfänger einer Betriebsrente aufgeht, liegt daran, dass Sie im Ruhestand  vom Fiskus und von der Krankenversicherung zur Kasse gebeten werden. Besonders schmerzhaft sind die Krankenkassenbeiträge, die für die Betriebsrente fällig werden.

Betriebsrentner zahlen zusätzlich zum Zusatzbeitrag und zum Arbeitnehmeranteil auch den  Arbeitgeberanteil für die Kranken- und Pflegeversicherung. Nachteilig ist ebenfalls, dass Ihre gesetzlichen Rentenansprüche sinken, da Sie wegen der Entgeltumwandlung weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

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