Entgeltumwandlung Aus der Direktversicherung wird eine Betriebsrente

Ein häufig genutzter Weg der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung in Form der Entgeltumwandlung, die Ihr Arbeitgeber für Sie abschließt. Darauf haben Sie als Arbeitnehmer sogar einen gesetzlichen Anspruch. Die Versicherung wird dann durch Ihren teilweisen Verzicht auf Gehaltsauszahlung und ggf. durch Arbeitgeber-Zuschüsse dotiert. Das so angesparte Kapital wird dann später "verrentet" und als Betriebsrente ausgezahlt.

In der Ansparphase sind die Beiträge innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Die Grenzen werden jedes Jahr neu festgelegt. In diesem Jahr können Sie zum Beispiel monatlich bis zu 520 Euro steuerfrei und 260 Euro abgabenfrei ansparen. Das bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Vorteil. Dabei gibt es allerdings einen "Pferdefuß". Ihre späteren Betriebsrenten unterliegen der Steuer- und Sozialabgaben-Pflicht. Das heißt: ein guter Teil der Steuer- und Sozialabgabenlast wird letztlich nur in die Zukunft verschoben. Trotzdem kann sich diese Form der betrieblichen Altersvorsorge lohnen, sie muss es allerdings nicht. 

Ein Fünftel der Betriebsrente für Kranken- und Pflegeversicherung

Oft ist der persönliche Steuersatz im Alter deutlich geringer als während des aktiven Erwerbslebens. Dafür sorgt nicht nur der Altersentlastungsbetrag - er liegt 2018 bei 19,2 Prozent der relevanten Einkünfte, maximal 912 Euro. In der Regel fällt auch das steuerpflichtige Einkommen im Ruhestand deutlich niedriger aus. In dieser Konstellation wirkt sich die Steuerprogression ausnahmsweise mal positiv - weil in umgekehrter Richtung - aus. Die Steuerbelastung sinkt im Verhältnis zum steuerpflichtigen Einkommen überproportional.

Gemischt sind die Auswirkungen bei den Sozialabgaben. Auf die Betriebsrenten fallen bei Auszahlung keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Das versteht sich von selbst. Die während des Erwerbslebens durch die Entgeltumwandlung ersparten Beiträge bleiben daher dauerhaft erspart. Dagegen sind weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Diese fallen bei Betriebsrenten sogar in voller Höhe an, hier gibt es keinen Arbeitgeber-Beitrag und - anders als bei der gesetzlichen Rente - übernimmt auch die Rentenversicherung keinen Anteil.

Dies stellt eine erhebliche Belastung dar. Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von einem Prozent und einem Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,55 Prozent bedeutet das in der Summe 18,15 Prozent. Im Einzelfall - bei höheren Zusatzbeiträgen - kann die Belastung sogar noch darüber liegen. Das bedeutet: fast ein Fünftel der Betriebsrente wird durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgefressen. Das ist ein erhebliches Manko.

Die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung zahlt sich letztlich immer nur dann aus, wenn die Steuer- und Abgabenvorteile während der Ansparphase in Verbindung mit der Rendite des Vertrags die Abzüge bei der Auszahlung mehr als aufwiegen.

Nicht immer wirkt die Kranken- und Pflegeversicherung belastend 

"Verschont" bleiben nur Rentner, deren Betriebsrente (2018) unter 152,25 Euro monatlich liegt. Erst ab diesem - jährlich angepassten - Betrag (1/20 der relevanten Bezugsgröße) setzt nämlich die Beitragspflicht ein. Immerhin gibt es für Bezieher höherer Betriebsrenten Grund zur Hoffnung. Nachdem sich SPD und Linke schon länger für eine Beitragshalbierung eingesetzt haben, machen sich jetzt auch Sozialpolitiker der Union für eine Entlastung der Betriebsrentner bei der Kranken- und Pflegeversicherung stark. Vielleicht gelingt ja in dieser Legislaturperiode eine entsprechende Reform.

Wenn Sie über eine private Krankenversicherung (PKV) verfügen, hat eine zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente gezahlte Betriebsrente übrigens keine Auswirkungen auf Ihre Beiträge. Denn in der PKV werden die Beiträge grundsätzlich unabhängig vom Einkommen erhoben. Hier zählt nur das versicherte Risiko.

Wann sich die betriebliche Altersvorsorge rechnet

Noch ein "Wermutstropfen" ist im Zusammenhang mit den Sozialbeiträgen zu erwähnen. So schön es ist, bei der Sozialversicherung während des Erwerbslebens sparen zu können, niedrigere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Beruf bedeuten auch eine niedrigere gesetzliche Rente im Ruhestand. Dieses "Minus" muss die Betriebsrente erst einmal kompensieren.

Das ist ein Rechenexempel. Auch ein Vergleich mit einer privaten Altersvorsorge als Alternative empfiehlt sich.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.