Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Option, die Versorgungslücke im Ruhestand zu schließen

Betriebliche Altersvorsorge Zusatzrente über den Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Option, die Versorgungslücke im Ruhestand zu schließen. Ob sich die Betriebsrente lohnt oder es eine günstigere Alternative gibt, sollten Sie von Fachleuten prüfen lassen.

Laut Betriebsrentenstärkungsgesetz hat in Deutschland jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zusatzrente über den Arbeitgeber. Den Beschäftigten eine klassische Betriebsrente vollständig zu finanzieren - das können sich heute jedoch nur noch wenige Unternehmen leisten. Der Gesetzgeber räumt den Arbeitnehmern stattdessen mit dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsoge die Möglichkeit ein, zum Aufbau einer bAV Teile des Lohnes umzuwandeln. Das lohnt sich nur unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie sorgfältig prüfen sollten. Gewährt Ihnen Ihr Chef eine klassische Betriebsrente, sollten Sie dieses Angebot unbedingt annehmen.

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung

Betriebliche Altersvorsorge, die durch den Arbeitgeber finanziert wird

Der Klassiker ist die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente per Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds. Bei der Direktzusage kann der Unternehmer beispielsweise besonders erfolgversprechende Projekte finanzieren und die erwirtschaftete Rendite für die Absicherung seiner Belegschaft verwenden. Andere Unternehmer überlassen sogenannten Unterstützungskassen die Investition der Mittel. Diese Kassen fungieren oft als Hausbank des Unternehmens und vergeben Darlehen. Alternativ kann der Unternehmer die Gelder für die bAV von Pensionsfonds extern verwalten lassen. In diesem Falle muss der Arbeitgeber keine konkrete Leistung zusagen (beispielsweise 10 Euro Betriebsrente pro Beschäftigungsjahr). 

Arbeitnehmerfinanzierte Vorsorge

Da es angesichts niedriger Zinsen zunehmend schwieriger wird, eine ausreichende Rendite für die Absicherung  von Betriebsrenten zu erwirtschaften, vermeiden immer mehr Arbeitgeber die direkte Zusage. Sie wählen stattdessen die Form der Direktversicherung oder der Pensionskasse. Sie arbeiten mit Versicherungsgesellschaften zusammen. Da sie eine größere Zahl von Versicherungsverträgen abnehmen, sind die Tarife etwas günstiger als bei Einzelverträgen. Die Beschäftigten können einen Teil ihres Bruttolohnes umwandeln und in diese Verträge einzahlen. Sie reduzieren durch diese Entgeltumwandlung ihre monatlichen Abgaben und bekommen für ihre Beitragszahlungen eine garantierte Verzinsung.

Der Klassiker ist die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente per Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds."

Professionelle Beratung nutzen

Bevor Sie sich für eine arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente entscheiden, sollten Sie sich unabhängig beraten lassen. Nur Fachleute können einschätzen, ob sich eine solche Absicherung lohnt.

Ist es abzusehen, dass Sie vermutlich nur begrenzte Zeit für einen Arbeitgeber tätig sein werden, bieten Ihnen andere Formen der Altersvorsorge mehr Flexibilität und Rendite.

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