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In den letzten zehn Jahren wurden die Kapitalmärkte diversen neuen Regularien unterworfen. Bestehende Gesetze wurden geändert, alte Gesetze wurden durch neue ersetzt und es sind gänzlich neue Gesetze hinzugekommen. Eine gewollte Folge hiervon ist, dass es heute kaum noch Produkte gibt, die "unreguliert" sind, d. h. die frei an Anleger veräußert werden dürfen, ohne dass gewisse Mindeststandards eingehalten werden und ohne dass das Produkt und der Anbieter einer behördlichen Aufsicht unterliegen. Der sog. "Graue Kapitalmarkt" ist weitgehend verschwunden, wodurch der Kapitalmarkt eine andere Struktur erhalten hat. Die Produkte des Grauen Kapitalmarkts wurden durch das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und schließlich durch das Kleinanlegerschutzgesetz gesetzlichen Regelungen unterworfen. Grundsätzliches Bestreben des Gesetzgebers ist es, alle Finanzprodukte zu regulieren. Da laufend neue Produkte entstehen, wird es auch laufend neue Regelungen geben müssen.
Anhand der folgenden Grafik wird dargestellt, wie die unterschiedlichen Produkte bzw. Wertpapierarten in Gruppen zusammengefasst werden können.
Die Änderungen bei Wertpapieren, die nicht dem KAGB unterfallen, betreffen in erster Linie den Vertrieb. Die Aufklärungs- und Informationspflichten für die Emittenten und den Vertrieb wurden erweitert und für Beratungsgespräche wurde eine Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls eingeführt. Diese Pflicht steht heute allerdings bereits wieder auf dem Prüfstand und wird wegen des mit der Protokollerstellung verbundenen Aufwands möglicherweise durch eine zu dokumentierende Geeignetheitsprüfung und eine Pflicht zur Aufzeichnung telefonischer Beratungsgespräche ersetzt werden.
Im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wird definiert, was unter dem Begriff des Wertpapiers zu verstehen ist. Nach der ursprünglichen Definition handelt es sich um ein in Form einer Urkunde verbrieftes Vermögensrecht, zu dessen Ausübung der Besitz der Urkunde nötig ist. Die Entwicklung an den Finanzmärkten hat zu einer Ausweitung dieser traditionellen Sichtweise geführt. Heute definiert das WpHG die verschiedenen Wertpapierarten auch dann als Wertpapier, wenn für sie keine Urkunden ausgestellt sind. Damit wird der zunehmenden Entmaterialisierung des Wertpapierhandels Rechnung getragen. Allgemeine abstrakte Kriterien des Wertpapierbegriffs sind nach wie vor die gattungsmäßige Ausgestaltung bzw. Standardisierung, die Übertragbarkeit und die Handelbarkeit.
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