Die BaFin warnt vor Anlagetipps, die in Social-Media-Kanälen kursieren

Social-Media-Kanäle BaFin warnt vor überhöhten Renditeversprechen

Die BaFin warnt vor Anlagetipps, die in Social-Media-Kanälen kursieren. In vielen Fällen werden überhöhte Renditen versprochen. Die beworbenen Krypto-Investments seien jedoch meist spekulativ, hoch riskant und für Privatanleger nicht empfehlenswert.

Youtube, Facebook, Instagram ... - soziale Netzwerke werden intensiv genutzt und spielen im Alltag vieler Menschen eine wichtige Rolle. Kein Wunder, dass diese Kanäle zunehmend für Werbezwecke eingespannt werden. Influencer werben auf diesem Wege nicht nur für modische Kleidung und Kosmetikprodukte, sondern auch für Finanzprodukte. Besonders viele Beiträge drehen sich um das Thema Kryptowährungen und deren riesiges Potential für Investoren. Nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollten private Anleger besser nicht auf die Ratschläge der selbst ernannten Experten hören.  

BaFin warnt vor den Risiken von Krypto-Investments:

  • Diese Finanzprodukte sind sehr kompliziert und in hohem Maße spekulativ.
  • Nach Ansicht der BaFin kennen sich die Influencer selbst nicht genug mit diesen Investments aus, um verlässliche Tipps zu geben.
  • Wie für alle Anlageprodukte gilt auch für Kryptowährungen die Regel, dass hohe Renditen immer mit hohen Risiken verbunden sind.

Stark schwankende Kurse

In der Vergangenheit gab es bei Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen immer wieder heftige Kurssprünge. Starke Anstiege lassen sich mit dem seit längerer Zeit anhaltenden Hype erklären. Weil Kryptowährungen  trendy sind und keiner etwas verpassen will, steigen die Kurse steil an, um dann aus unterschiedlichsten Gründen innerhalb kürzester Zeit stark zu fallen. Für Privatanleger ist es unmöglich, potentielle Auslöser für Abstürze stets im Blick zu behalten. Als besonders gefährlich stufen die Fachleute der BaFin wenig liquide Kryptowährungen ein.

Erzeuger von Kryptowährungen und Initiatoren von damit verbundenen Projekten unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin."

Gütesiegel für Kryptowährungen gibt es nicht

In ihrer aktuellen Warnung weist die BaFin darauf hin, dass Erzeuger von Kryptowährungen und Initiatoren von damit verbundenen Projekten nicht der Aufsicht der Behörde unterliegen. Nach Vorgabe des Gesetzgebers besteht die Aufgabe der BaFin darin, aktive Dienstleister zu beaufsichtigen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen als Service anbieten. Dazu gehören zum Beispiel Betreiber von Handelsplattformen, Automatenbetreiber und Firmen, die im Auftrag von Kunden Kryptowährungen verwahren.

Dass die BaFin deren Tätigkeit beaufsichtige, sollten Interessenten nicht als Gütesiegel für Kryptowährungen werten. Vorsicht sei ebenfalls vor positiven Kommentaren oder Likes der Nutzer von sozialen Medien geboten, da diese nicht überprüft werden können.

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