Kreditnehmer mit schon laufenden Baufinanzierungen sollten sich die günstigen Zinsen jetzt sichern

Nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist Baufi-Kredite günstig neu abschließen

Die Bauzinsen befinden sich derzeit auf einem historisch niedrigen Niveau. Ob das auch in Zukunft so bleibt, ist zumindest unsicher. Kreditnehmer mit schon laufenden Baufinanzierungen sollten sich die günstigen Zinsen daher jetzt sichern. Der Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist ist dafür ein guter Zeitpunkt.

Wenn die Zinsbindung ausgelaufen ist, werden die Konditionen neu verhandelt. Dann gilt das jeweils aktuelle Marktzinsniveau. Wer 2007 einen Baukredit mit zehnjähriger Zinsbindung aufgenommen hat und jetzt einen günstigeren Anschlusskredit vereinbart, kann unter Umständen Tausende von Euro an Zinsen sparen. Doch auch bei Krediten, bei denen die Zinsbindung noch läuft, gibt es Möglichkeiten, sich niedrige Zinsen zu sichern. Hier sind vier Tipps:

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1. Bei längeren Zinsbindungen kündigen  

Wenn die Zinsfestschreibung länger als zehn Jahre dauert, zum Beispiel 15 oder 20 Jahre, können Sie den Vertrag trotzdem nach zehn Jahren kündigen und den Kredit auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen. Das ist im Gesetz so festgelegt. Die Vorfälligkeitsentschädigung macht vorzeitige Umschuldungen sonst in der Regel unrentabel. Dabei sollten Sie beachten: entscheidend für die Zehn-Jahres-Frist ist der Zeitpunkt der Darlehensauszahlung, nicht das Datum des Vertragsabschlusses. 

2. Zinssicherung auf 12-Monats-Sicht

Sollte Ihre Zinsbindung schon in der zweiten Jahreshälfte 2017 oder im ersten Halbjahr 2018 enden, können Sie bereits jetzt eine Anschlussfinanzierung vereinbaren und sich damit das heutige günstige Zinsniveau sichern. Der Trick dabei: Sie lassen sich das Darlehen erst auszahlen, wenn die Zinsbindung bei dem alten Kredit endet und Sie diesen ablösen können. Damit das Modell funktioniert, dürfen aber keine Bereitstellungszinsen für das neue Darlehen berechnet werden. Darauf ist beim Konditionenvergleich zu achten.  

3. Forward-Vereinbarungen - wenn's länger dauert

Wenn die Zinsbindungsfrist noch länger läuft und sich der Kredit auch nicht unschädlich vorzeitig kündigen lässt, ist dieses Modell so nicht anwendbar. Dann kommen Sie ggf. mit einer Forward-Vereinbarung weiter. Damit vereinbaren Sie heute einen künftigen Kredit, bei dem auch die Konditionen bereits festgelegt sind. Die Zinsen dafür orientieren sich am aktuellen Marktzins. Für die Zinssicherheit nach oben müssen Sie allerdings einen gewissen Zinsaufschlag bezahlen. Bleiben die Zinsen wider Erwarten niedrig oder steigen nur geringfügig, haben Sie das Nachsehen, denn Sie müssen den Forward-Kredit dann trotzdem abnehmen. 

4. Auf eine andere Bank umschulden

Sollte sich Ihre Hausbank bei der Vereinbarung einer Anschlussfinanzierung im Zusammenhang mit einer auslaufenden oder gekündigten Zinsbindung "sperrig" zeigen, zögern Sie nicht, sich nach einem anderen, günstigeren Anbieter am Markt umzuschauen. Die Umschuldung ist üblicherweise mit überschaubaren Kosten verbunden. Mit dem neuen Kredit lösen Sie das alte Darlehen einfach ab.

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