Serie Meinung: Bausparkassen vor düsteren Zeiten Bausparvertrag kein Sparvertrag
Wir Frommhölzer waren schon immer sehr kritisch dem Bausparwesen gegenüber eingestellt. Bausparverträge sind einfach viel zu teuer, zu unflexibel und aufgrund der Niedrigzinsphase nicht mehr zeitgemäß. Der hervorragende Aspekt einer kontinuierlichen Ansparung kann viel kostengünstiger über Fonds oder ETFs erfolgen.
Rückblick
Ein Bausparvertrag wird bestimmt von: Dem Zins für die Ansparphase und dem Zins für die spätere Darlehensphase. Das Verkaufsargument aller Bausparerfolge: Schon heute zu wissen, welcher Kreditzins später auf den Immobilienkäufer zukommt.
Niedrigzinsniveau
Bausparverträge wurden als lukrative Anlageform beworben. Bausparkassen konnten sich nicht vorstellen, dass die Zinsen noch weiter fallen würden. Diese existenzbedrohende Fehleinschätzung hat Auswirkungen. Um eine Verschärfung der Existenzkrise zu vermeiden, wurden noch mit attraktiven Zinssätzen versehene Bausparverträge in den letzten Monaten massenhaft gekündigt. Nun hat das BGH entschieden.
Vernünftiges BGH-Urteil
Solange der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist, kann nicht gekündigt werden. Erst 10 Jahre nach erfolgter Zuteilung lässt das BGH nun eine Kündigung zu. Natürlich sind Verbraucher enttäuscht, denen vom Bausparberater mit der Aussicht auf langjährige Spitzenguthabenzinsen ein Bausparvertrag verkauft wurde.
Produktpervertierungen scheitern
Daraus sollte jeder Verbraucher entnehmen, dass Pervertierungen von Produkten kurze Beine haben. Ein Bausparvertrag ist kein Sparvertrag! Die so enttäuschten Bausparkunden werden niemals wieder einen Bausparvertrag abschließen. Die noch einige Jahre bestehenden Niedrigzinsen werden ihren Teil dazu beitragen und eingeschworene Bauspargegner wie die Frommhölzer werden in der Anzahl steigen.
Meinung von: Frerk Frommholz