Grundsätzlich ist die Kündigung einer Lebensversicherung kein Problem

Lebensversicherung kündigen Darauf müssen Sie achten

Lebensversicherungen - gemeint sind Kapitallebensversicherungen - haben häufig Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten. Da versteht es sich, dass in einer so langen Zeit vielfältige Umstände eintreten können, die die ursprüngliche Entscheidung für das Produkt in Frage stellen. Vielfach besteht dann der Wunsch, den Vertrag "loszuwerden". Im Schnitt wird etwa jede zweite Lebensversicherung vorzeitig gekündigt - ein Schritt, der gut überlegt sein sollte.

Grundsätzlich ist die Kündigung kein Problem. Denn auch für Lebensversicherungsverträge gelten die allgemeinen Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Danach kann ein Versicherungsverhältnis bei laufenden Prämienzahlungen jederzeit zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode gekündigt werden (vgl. § 168 Abs. 1 VVG). Nur in ganz bestimmten Konstellationen ist eine vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen ausgeschlossen.

Warum die Kündigung meist ein Verlustgeschäft ist 

Die Versicherungsperiode beträgt üblicherweise ein Jahr, wobei das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr nicht identisch sein muss und sehr oft auch nicht ist. Für die Beachtung von Kündigungsfristen und -zeitpunkten ist immer das Versicherungsjahr maßgebend. Die Kündigung muss "rechtzeitig" unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen. Üblicherweise beträgt sie (bei monatlicher Zahlweise) einen Monat. Ein Vertrag, bei dem das Versicherungsjahr am 31.12. endet, wäre danach spätestens bis zum 30. November zu kündigen. Beachten Sie: für die Fristwahrung zählt der Eingang Ihres Kündigungsschreibens beim Versicherer, nicht das Datum des Versands. 

Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung ausgezahlt. Der ist oft deutlich niedriger als das, was Sie bis zum Wirksamwerden der Kündigung an Prämien eingezahlt haben. Der Grund für dieses "Verlustgeschäft" ist einfach: beim Rückkaufswert wird nur das bis dato effektiv gebildete Kapital aus Ihrem Versicherungsvertrag berücksichtigt. Ihre Prämien werden aber längst nicht in voller Höhe für die Kapitalbildung eingesetzt. Ein Teil dient zur Absicherung des Todesfallrisikos, ein anderer zur Finanzierung der Abschlussprovision und des Vertriebs sowie zur Deckung der laufenden Verwaltungskosten. Bei vorzeitiger Kündigung findet keine "Rückerstattung" dieser Kosten statt. Aus Versicherten-Perspektive handelt es sich um "sunk costs". Dieser Teil Ihrer Beiträge geht Ihnen also definitiv verloren. 

Es gibt Alternativen zur Kündigung 

Die Verluste sind dabei umso größer, je früher Sie kündigen, da hohe Einmalkosten zu Beginn wie die Abschlussprovision sich dann noch besonders stark bemerkbar machen. Je länger Sie mit der Kündigung warten, umso mehr "relativieren" sich die Verluste. Im besten Fall können sie sogar durch zwischenzeitliche Erträge ausgeglichen werden. Einen Renditeverzicht bedeutet eine Kündigung dagegen de facto immer. Daher stellt sich die Frage, ob eine Kündigung überhaupt sinnvoll ist und welche Alternativen es dazu gibt. Hier ein Überblick:  

Die dauerhafte Freistellung ist ein Weg, wenn der Vertrag nicht weiter bespart werden soll."

1. Vertrag beitragsfrei stellen 

Es ist möglich, eine Lebensversicherung vorübergehend oder bis zum Ende der Laufzeit beitragsfrei zu stellen. Sie sparen damit zumindest Beiträge. Vorübergehende Freistellungen sind vor allem eine Lösung bei kurzzeitigen finanziellen Engpässen. Die dauerhafte Freistellung ist ein Weg, wenn der Vertrag nicht weiter bespart werden soll. 

Das bereits gebildete Kapital bleibt allerdings bis zum Vertragsende weiter gebunden. Ob sich die Beitragsfreistellung rechnet, hängt von den Bedingungen ab, die der Versicherungsanbieter daran knüpft, sowie von möglichen Kosten.   

2. Lebensversicherung beleihen 

Wenn Sie vorübergehend Geld benötigen, können Sie Ihre Lebensversicherung beleihen. Die Police dient dann als Sicherheit für den Kredit. Da die Kreditzinsen in der Regel höher sind als die Rendite Ihrer Lebensversicherung, zahlen Sie bei der Beleihung unter dem Strich drauf. Daher sollten Sie sich nur dann dafür entscheiden, wenn Sie auf das Geld wirklich angewiesen sind und es in einem überschaubaren Zeitraum zurückzahlen können. Der Vorteil der Beleihung ist: der Versicherungsschutz (Todesfallschutz, ggf. Zusatzversicherungen) bleibt Ihnen weiter erhalten und Sie können via Kredit trotzdem über das Geld verfügen.  

3. Lebensversicherung verkaufen

Die größte Nähe zur Kündigung hat sicher der Verkauf der Lebensversicherung. In beiden Fällen sind Sie Ihren Vertrag endgültig "los". Es gibt mittlerweile zahlreiche Anbieter, die sich auf das Ankaufgeschäft spezialisiert haben. Die Policenkäufer orientieren sich beim Kaufpreis nicht am Rückkaufswert, sondern am sogenannten "inneren Wert" Ihrer Police. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Oft liegt der Kaufpreis drei bis vier Prozentpunkte über dem Rückkaufswert - der Verkauf  ist also unter Umständen für Sie das bessere Geschäft.

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