Finanzierungshilfe Förderungen von Fort- und Weiterbildungen durch den Bildungsgutschein

In der schnelllebigen Arbeitswelt befinden sich Berufsbilder und damit auch Anforderungen an Mitarbeiter im ständigen Wandel. Sie wurden gekündigt und erhalten als Antwort auf Ihre Bewerbungen immer nur Absagen? Dann wird es höchste Zeit, das eigene Bewerberprofil zu schärfen. Fort- und Weiterbildungen sind eine gute Möglichkeit, den Weg in eine neue, erfolgreiche Zukunft zu ebnen. Finanzierungshilfe bietet der Bildungsgutschein.

Wer sich weiterbilden möchte, hat viele Optionen. Ob es sich um eine arbeitsmarktrelevante Weiterbildung in einem technischen Beruf, eine Aufstiegsfortbildung in einer wirtschaftsgeprägten Branche oder um eine Umschulung handelt - sie alle verfolgen das Ziel, eigene Kenntnisse an die betrieblichen Erfordernisse anzupassen. Entgegen der landläufigen Meinung muss eine Weiterbildung nicht unbedingt mit einem Karrieresprung einhergehen. Bei einer formalen Weiterbildung geht es vielmehr darum, beschäftigungsfähig zu bleiben und den Arbeitsplatz zu sichern. Soll eine Weiterbildung für die Karriere absolviert werden, ist es besser, sich für einen Kurs mit einem anerkannten Bildungsabschluss zu entscheiden. Das kann der Erwerb des Meistertitels sein oder das Nachholen des Abiturs. Gleichzeitig kann Weiterbildung als Basis für eine Existenzgründung angesehen werden. Hier bieten sich Existenzgründerseminare an. Bei diesen stehen die Vermittlung unternehmerischen Wissens und Denkens im Fokus. Was abschlussorientierte Fort- und Weiterbildungen mit Existenzgründerseminaren gemeinsam haben? Sie sind alle förderfähig.

Was ist der Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist eines der bekanntesten Fördermittel der Agentur für Arbeit. Mit ihm kann eine berufliche Wiedereingliederung bei Arbeitslosigkeit ermöglicht werden, eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet oder ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden. Als Fördermittel zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Arbeitnehmern gilt: Der Bildungsgutschein kann für viele Weiterbildungen eingesetzt werden.

Welche Voraussetzungen müssen für den Bildungsgutschein erfüllt werden?

Der Bildungsgutschein wurde für bestimmte Zielgruppen konzipiert. Bevor ein Antrag gestellt werden kann, müssen deswegen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

  • vorliegende Arbeitslosigkeit ODER
  • drohende Arbeitslosigkeit ODER
  • die Weiterbildung trägt zum Erhalt des Arbeitsplatzes bei ODER
  • die Maßnahme bringt die berufliche Eingliederung voran ODER
  • mit der Weiterbildung kann ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden

Trifft eines der folgenden Merkmale zu, gehört man zur Zielgruppe des Bildungsgutscheins:

  1. Sie beziehen Arbeitslosengeld (ALG I)
  2. Sie erhalten Leistungen nach SGB II (Hartz IV)
  3. Sie befinden sich in Kurzarbeit
  4. Ihnen droht die Kündigung oder Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag

Außerdem muss die Weiterbildung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Chance auf eine Kostenübernahme für Fort- und Weiterbildungen in Berufen, in denen es nur sehr wenige freie Arbeitsstellen gibt, ist daher eher gering.

Diese Kosten werden durch den Bildungsgutschein übernommen

Wer einen Bildungsgutschein erhält, kann sich glücklich schätzen. Schließlich handelt es sich um eine so genannte Kann-Leistung. Das bedeutet, dass man keinen Rechtsanspruch auf dieses Förderinstrument hat. Wird der Antrag jedoch bewilligt, kann der Gutschein für eine Fort- oder Weiterbildung eingesetzt werden. Welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden, erfährt man in einem Gespräch mit seinem Sachbearbeiter. Grundsätzlich sind folgende Kosten erstattungsfähig:

Lehrgangskosten: Gebühren für den Lehrgang und Prüfungen, Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfstücke

Fahrkosten: Pendelfahrten zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte werden mit 20 Cent pro Kilometer erstattet (maximal 588 Euro monatlich)

Kosten für eine auswärtige Unterkunft: Wer auswärts nächtigen muss, kann pro Tag bis zu 60 Euro für die Unterkunft erhalten, jedoch maximal 420 Euro im Monat. Für die Verpflegung gibt es pro Tag bis zu 24 Euro, jedoch maximal 168 Euro im Monat.

Kosten für die Kinderbetreuung: Für Kinder unter 15 Jahren können die Kosten für die Kinderbetreuung übernommen werden, pro Kind bis zu 150 Euro im Monat

Ein weiterer Vorteil des Bildungsgutscheins ist die soziale Absicherung. Wird während einer Arbeitslosigkeit eine durch den Bildungsgutschein geförderte Weiterbildungsmaßnahme besucht, ist man sozial abgesichert. Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III bekommt, ist sowohl kranken- als auch pflege-, unfall- und rentenversichert.

Von der Beratung zur Antragsstellung

Sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden, wird es Zeit für die Antragstellung. Dieser muss jedoch ein Beratungsgespräch vorausgehen. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I ist die Agentur für Arbeit zuständig. Wer Hartz-IV-Leistungen bezieht, muss sich an das Jobcenter wenden. Beim Termin sollte man aktiv ansprechen, dass man an einer Weiterbildung interessiert ist. Dann kann geprüft werden, ob man alle notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt des Bildungsgutscheins erfüllt. Ist dies der Fall, wird geschaut, welche Art der Weiterbildung oder Umschulung infrage käme. Wichtig ist, dass die Maßnahme die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht.

Offiziell handelt es sich zwar um ein Beratungsgespräch. Tatsächlich jedoch sollte man sich darauf vorbereiten, dem Berater darlegen zu müssen, warum man die Förderung für eine bestimmte Bildungsmaßnahme erhalten sollte. Vor dem Gespräch also unbedingt einen passenden Bildungsträger sowie eine geeignete Bildungsmaßnahme heraussuchen. Viele Bildungsanbieter helfen dabei, sich auf das Gespräch mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vorzubereiten. Hilfreiche Nachweise zur Darlegung, wie gut die zukünftigen Berufschancen mit der angestrebten Weiterbildung oder Umschulung wären, sind zum Beispiel Studien, Statistiken, Unternehmensauskünfte und Pressemitteilungen.

Der Bildungsgutschein ist eines der bekanntesten Fördermittel der Agentur für Arbeit."

Nach der Bewilligung des Bildungsgutscheins muss dieser dem Träger vor Beginn der Maßnahme vorgelegt werden. Er bestätigt dann die Aufnahme in die Maßnahme. Dieses Formular wird dann erneut bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter eingereicht. Im Anschluss wird geprüft, inwieweit die Maßnahme tatsächlich geeignet ist. Gibt es keine Einwände, kann man an der Fort- oder Weiterbildung teilnehmen.

Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?

Der Bildungsgutschein ist nicht die einzige Möglichkeit, eine geförderte Fort- oder Weiterbildung zu besuchen. Bund und Länder halten vielfältige Förderprogramme für verschiedene Zielgruppen bereit.

Aufstiegs-BAföG:

  • für Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer, Selbständige, Studienabbrecher und Empfänger von Arbeitslosengeld II, die eine Aufstiegsfortbildung machen möchten
  • gefördert wird mit einem zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, welche zurückgezahlt werden müssen

Aufstiegsstipendium:

  • für besonders engagierte Fachkräfte, die nach einer Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung erstmals studieren möchten
  • gefördert wird ein Erststudium in Vollzeit oder ein berufsbegleitendes Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule

Prämiengutschein:

  • für Arbeitnehmer und Selbständige mit einem Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro) sowie Arbeitnehmer im Mutterschutz oder in Eltern- bzw. Pflegezeit
  • gefördert werden berufliche Weiterbildungen bis zur Hälfte der Kurskosten

Weiterbildungsstipendium:

  • für engagierte Fachkräfte bis 24 Jahre mit abgeschlossener Berufsausbildung, die besondere Leistungen in Ausbildung oder Beruf erbracht haben
  • gefördert werden fachbezogene berufliche Weiterbildungen, zum Beispiel zum Techniker oder Fachwirt

Auch viele Bundesländer beteiligen sich an den Kosten für berufliche Weiterbildungen. So gibt es in etwa in Brandenburg den Bildungsscheck, in Bremen den Weiterbildungsscheck und in Hessen den Qualifizierungsscheck.