Serie Meinung: Steuervorteile für Kapitalerträge Freistellungs-Aufträge überprüfen!
Ab dem 01. Januar 2016 verlieren alle Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ohne gültige steuerliche Identifikationsnummer ihre Gültigkeit.
Die meisten Banken haben sich in den letzten Jahren schon darum gekümmert, die ID von den Anlegern zu erfragen und nachzupflegen. Trotzdem sollte man den Stichtag nutzen, um alle Freistellungsaufträge zu überprüfen: Wer hat welche? In welcher Höhe? Ist die Höhe noch notwendig?
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Überprüfung
Solch eine Überprüfung sollte alle 1-2 Jahre stattfinden, so kann die Steuerlast auf Zinsen besser gesteuert werden - und man muss nicht auf die Rückerstattung im Rahmen der Steuererklärung warten. Empfehlenswert ist, alle erteilten Aufträge auf einem Blatt zusammenzufassen und dieses an exponierter Stelle im Ordner ihrer Kapitalanlagen abzuheften.
Meinung von: Gastautor