Wichtige Versicherungen Haftpflicht und Recht

Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind private Versicherungen freiwillig und nicht obligatorisch. Häufig wird auf den Versicherungsschutz verzichtet, um zu sparen. Die Reue kommt dann, wenn ein Schaden eintritt, der versicherbar gewesen wäre.

Sicher ist nicht jeder mögliche private Versicherungsschutz ein unbedingtes Muss. Zwei Versicherungen sind aber kaum verzichtbar: eine gute Rechtsschutzversicherung und eine ausreichende Privathaftpflichtversicherung. Wir erklären im Folgenden, warum das so ist und was an Besonderheiten zu beachten ist.

Rechtsschutzversicherung - Absicherung von Prozess- und Anwaltskosten

Niemand ist vor dem Risiko gefeit, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden - auch wenn man selbst nicht streitsüchtig ist. Ein Verkehrsunfall mit ungeklärter Schuldfrage, ein zänkischer Nachbar, eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter oder dem Arbeitgeber - das kann jeden treffen. In solchen Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung sehr nützlich, am besten eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit. Sie greift sofort. Die Versicherung übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten und reduziert damit das wirtschaftliche Risiko eines Rechtsstreits erheblich.

Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel nach dem Baukastenprinzip aufgebaut. Man kann einzelne Versicherungsbausteine für bestimmte Rechtsbereiche auswählen und nach Bedarf zusammenbauen. Dafür gelten unterschiedliche Bedingungen und Regeln. Wichtige Rechtsschutzbereiche sind Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Wohnrechtsschutz und Privatrechtsschutz. Rechtsstreitigkeiten um Verkehrssachen kommen am häufigsten vor.

Am zweithäufigsten sind Vertragsstreitigkeiten um Wohnung, Autokauf, Kreditverträge und sonstige Kaufverträge. An dritter Stelle stehen Streitfälle rund um das Arbeitsverhältnis - sie können die eigene berufliche Existenz betreffen und sollten daher während des Berufslebens immer durch einen Rechtsschutz abgedeckt sein.

Schadensersatz wegen privater Haftpflicht - Privathaftpflichtversicherung hilft

Wer einem Dritten vorsätzlich oder fahrlässig Schaden - in welcher Form auch immer - zufügt, haftet dafür und ist zum Schadensersatz verpflichtet. Rechtsgrundlage für diese private Haftpflicht ist § 823 BGB. Der Schaden ist stets in voller Höhe zu ersetzen - unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schadenverursachers. In vielen Fällen mag das darstellbar sein, in einigen sicher nicht. Bei einem körperlichen Schaden, der lebenslang zu Beeinträchtigungen führt, sind schnell Hunderttausende oder gar Millionen Euro Schadensersatz zu leisten - für Rentenzahlungen, Behandlung, Pflege usw..

Privater Haftpflichtschutz ist nicht teuer und für wenige Dutzend Euro Jahresbeitrag zu haben."

Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt solche Zahlungen. Sie ist ein Beitrag zur eigenen finanziellen Existenzsicherung und angesichts der betraglich nicht begrenzten Haftpflicht ein Muss. Privater Haftpflichtschutz ist nicht teuer und für wenige Dutzend Euro Jahresbeitrag zu haben - auch bei hohen Versicherungssummen.

Die Versicherungssumme sollte stets großzügig bemessen sein - zur Abdeckung aller Eventualitäten. Der Privathaftpflichtschutz greift nicht bei Schäden mit dem eigenen Auto - dafür ist die Kfz-Haftpflichtversicherung da. Vermieter und Tierhalter benötigen ggf. eine zusätzliche Vermieter- bzw. Tierhalter-Haftpflichtversicherung.