Das Steuerrecht gehört zu den Gebieten, die vielen Menschen im Alltag Kopfzerbrechen bereiten

Ein Rückblick Historische Steuergeschenke

Das Steuerrecht gehört zu den Gebieten, die vielen Menschen im Alltag Kopfzerbrechen bereiten. Manchmal gibt es jedoch auch Anlässe zum Schmunzeln, wenn der Wille zum Steuersparen sehr bunte Blüten treibt.

Die Erledigung der Steuererklärung gehört zu den jährlichen Pflichten, die die meisten vermutlich in die Kategorie notwendiges Übel einordnen und abhaken wollen. Manche Steuerbürger nehmen diese Aufgabe als Herausforderung an und sind sehr kreativ, wenn es darum geht, die Steuerlast zu senken. Erkennt der Finanzbeamte die geltend gemachten Ausgaben nicht an, landet mancher Streitfall vor Gericht.

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Darunter sind Fälle, denen ein gewisser Unterhaltungswert nicht abzusprechen ist, wie Beispiele belegen:

  • Ein Betriebsprüfer machte die Kosten für die Renovierung des häuslichen Arbeitszimmers und der Gästetoilette als Werbungskosten geltend. Um den Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit zu beweisen, führte er ein Toilettentagebuch. Trotz dieser peniblen Aufzeichnungen lehnte der Richter den Abzug der Werbungskosten ab.
  • Dem nasskalten Wetter in Deutschland entfliehen und stattdessen in Thailand überwintern? Das klingt vielversprechend. Ein Steuerpflichtiger wollte den Fiskus an den Kosten dafür beteiligen. Er machte geltend, dass er aus gesundheitlichen Gründen auf das warme Klima angewiesen sei und wollte wegen dieser außergewöhnlichen Belastung weniger Steuern zahlen. Der Richter machte ihm klar, dass die Kosten für die eigentliche Heilbehandlung steuermindernd berücksichtigt werden können. Bei den weiteren Aufwendungen wäre eine Abgrenzung zu einem Erholungsurlaub nicht möglich.

Die Erledigung der Steuererklärung gehört zu den jährlichen Pflichten, die die meisten vermutlich in die Kategorie notwendiges Übel einordnen."

Steuern waren schon immer ein komplexes Thema

Das offenbart ein Blick in die Vergangenheit. Dabei wird schnell klar, dass nicht nur die Steuerbürger, sondern auch die Machthabenden sehr erfinderisch sein können, wenn es darum geht, Geld in die leeren Staatskassen zu spülen. Reiner Sahm hat in seinem Buch 'Von der Aufruhrsteuer bis zum Zehnten' eine Reihe von Steuern aufgelistet, die aus heutiger Sicht kurios erscheinen. In Bremen und Hessen mussten beispielsweise Fahrradbesitzer eine Fahrradkarte beantragen. Dafür wurde eine Stempelsteuer in Höhe von fünf Mark fällig.

Nicht nur heute erregt die Grundsteuer die Gemüter. Zu Zeiten von Kaiser Franz Josef II. kam man Ende des 18. Jahrhunderts auf die Idee, bei der Berechnung der Steuer für Grundbesitz die Fläche der Dächer als Maßstab für die Besteuerung zu nehmen. Das Ergebnis: Viele Dächer wurden abgedeckt und verfielen.

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