Sparkassen verlangen Gebühren für die Geldabhebung vom eigenen Konto

In der Zange von Strukturkrise und Niedrigzinsen Immer neue Gebühren für Bankkunden

Als kürzlich einige Sparkassen ankündigten, von ihren Kunden Gebühren für die Geldabhebung vom eigenen Konto am Geldautomaten nehmen zu wollen, war das für Schlagzeilen gut. Dabei ist diese Idee keineswegs einzigartig. Sie reiht sich ein in eine ganze Serie von Maßnahmen, mit denen an der Gebührenschraube gedreht wird.

Der Grund für diesen "Erfindungsreichtum" sind die anhaltenden Niedrigzinsen. Sie haben dafür gesorgt, dass die Erträge im Zinsgeschäft - einem Hauptstandbein von Banken und Sparkassen - mehr und mehr dahinschmelzen. Da klassische Filialinstitute auch von der Kostenseite her stark unter Druck stehen, müssen die Mindererträge irgendwie kompensiert werden. Zwar scheute man sich bisher, die Negativzinsen, die die Institute selbst für ihre EZB-Einlagen zahlen müssen, in der Breite weiterzugeben. Wo dies in einzelnen Fällen geschieht, sind primär Unternehmen und vermögende Privatkunden betroffen. Doch positive Minizinsen zu subventionieren, können und wollen sich offenbar immer weniger Geldhäuser leisten.

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Wege der verdeckten Gebührenerhöhung gesucht 

Daher überrascht es nicht, dass nicht nur einige Dutzend Sparkassen für die Geldabhebung vom eigenen Konto Gebühren verlangen, ein paar Volks- und Raiffeisenbanken folgten sogleich diesem Beispiel. Und das dürfte längst nicht das Ende der Fahnenstange sein. Tatsächlich haben die Institute schon länger das Girokonto und den Zahlungsverkehr als Ertragsquelle für sich entdeckt. Die Zeiten, in denen mit kostenloser Kontoführung geworben wurde, scheinen erst einmal vorbei zu sein. 

Dabei scheuen Banken und Sparkassen aber die offene Verteuerung. Es wird vielmehr nach verdeckten Wegen gesucht, um die Gebühren zu erhöhen. Schließlich möchte man nicht, dass Kunden zur Konkurrenz abwandern. Die Vielzahl an Gebühren und die unübersichtlichen Gebührenmodelle im Zusammenhang mit Girokonto und Zahlungsverkehr bieten dafür gute Ansatzpunkte. Bisher beschränkt sich die "Abhebegebühr" vor allem auf günstigere Konto-Varianten, während bei den teureren Flatrates die Abhebung erst einmal kostenlos bleibt. Auch wird die Gebühr erst nach einer gewissen Zahl an "Freiabhebungen" im Monat berechnet. Doch ein Anfang ist damit gemacht. 

Positive Minizinsen zu subventionieren, können und wollen sich offenbar immer weniger Geldhäuser leisten." 

Veränderte Rechtslage nutzt den Geldinstituten 

Den Banken und Sparkassen kommt dabei eine veränderte Rechtslage zugute. Galten Gebühren für Ein- und Auszahlungen auf bzw. vom eigenen Konto noch vor nicht allzu langer Zeit als rechtlich unzulässig, hat sich dies inzwischen geändert. Grund für die Neubewertung ist die Neufassung des § 675 BGB über entgeltliche Geschäftsbesorgung in Verbindung mit dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Wo sich neue Möglichkeiten eröffnen, dürften die Institute die Spielräume auch nutzen und austesten. Es sind de facto Negativzinsen durch die Hintertür. Dabei hatte Mario Draghi doch gesagt, Negativzinsen seien etwas für Banken, nicht für Kunden.

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