In steuerlicher Hinsicht wird es voraussichtlich keine Veränderungen für die offenen Immobilienfonds geben

Neue Regelung Offene Immobilienfonds und Grünstrom

In Zukunft soll es offenen Immobilienfonds erlaubt sein, Grundstücke für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu erwerben und die entsprechenden Anlagen zu betreiben. So sieht es der Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes vor.

Am 16. August 2023 verabschiedeten die Mitglieder des Bundeskabinetts den Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG). Ziel des Gesetzgebers ist es, privates Kapital für Investitionen in den Klimaschutz und die Digitalisierung zu mobilisieren. Tritt das neue Gesetz in Kraft, verändern sich in Deutschland die Rahmenbedingungen für offene Immobilienfonds.

Was verändert sich für offene Immobilienfonds?

  • Bisher durften offene Immobilienfonds zwar in Gebäude investieren, die mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet sind. Grundstücke, die ausschließlich für die Erzeugung, den Transport oder die Speicherung von elektrischem Strom, Gas oder Wärme dienen, galten für diese Fonds als unzulässige Vermögensgegenstände. Damit  waren zum Beispiel Investitionen in Solar- oder Windparks tabu.
  • Jetzt soll das Spektrum der Anlagemöglichkeiten für offene Immobilienfonds und Infrastrukturfonds erweitert werden. Tritt das Gesetz in Kraft, sind auch Käufe von Grundstücken zulässig, die ausschließlich für die Erzeugung erneuerbarer Energien vorgesehen sind. Außerdem wird es möglich, dass offene Immobilienfonds als Betreiber der Anlagen agieren.
  • Betreiben solcher Anlagen soll jedoch nicht zum Hauptgeschäftsfeld offener Immobilienfonds werden. Maximal 15 Prozent des verwalteten Vermögens dürfen in den Kauf und Betrieb solcher Anlagen investiert werden.  

Vermögensverwalter erwarten attraktives Marktpotential

Obwohl der Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes erst vor wenigen Tagen abgesegnet wurde, äußern sich Vertreter der Branche bereits optimistisch. Mario Schüttauf, Fondsmanager bei der Commerz Real, kündigt an, dass die Mitarbeiter ihre Fachkenntnisse im Bereich der Erneuerbaren Energien einsetzen werden, um von den sich bietenden Möglichkeiten so schnell wie möglich zu profitieren.

Tritt das Gesetz in Kraft, sind auch Käufe von Grundstücken zulässig, die ausschließlich für die Erzeugung erneuerbarer Energien vorgesehen sind."

Beispielsweise wäre es dann möglich, den Mietern Strom der Immobilien zu Vorzugspreisen anzubieten und die Attraktivität der Immobilien auf diese Weise zu steigern. Bei der Sachwerte-Tochter der Commerzbank rechnet man mit einem Investitionspotential in Höhe von rund 19 Milliarden Euro.

Steuerliche Regelungen ändern sich nicht

In steuerlicher Hinsicht wird es voraussichtlich keine Veränderungen für die offenen Immobilienfonds geben. Zumindest findet sich im Gesetzentwurf zu diesem Punkt kein Hinweis. Die bisher geltende Teilfreistellung soll durch das ZuFinG nicht verändert werden. Das würde eine Anpassung der Regelungen des Investmentsteuergesetzes erfordern. Diese ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

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