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Finanzlexikon Personengesellschaften, wichtige Rechtsform

Personengesellschaften sind eine der grundlegenden Rechtsformen für Unternehmen und spielen insbesondere im Mittelstand und bei kleineren Unternehmen eine zentrale Rolle.

Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG steht bei Personengesellschaften die persönliche Haftung der Gesellschafter im Vordergrund. Dieser Text beleuchtet die wichtigsten Aspekte, Merkmale und Einsatzmöglichkeiten von Personengesellschaften.


Was sind Personengesellschaften?

Personengesellschaften sind rechtliche Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen, die gemeinsam ein Geschäft betreiben.

Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, entweder uneingeschränkt oder mit Einschränkungen.

Die Gesellschaft selbst ist zwar eine eigenständige Rechtseinheit, jedoch keine juristische Person wie Kapitalgesellschaften.

Zu den bekanntesten Personengesellschaften zählen:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Rechtsgrundlagen und Gründung

Die rechtlichen Grundlagen für Personengesellschaften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Handelsgesetzbuch (HGB).

Gründung

Für die Gründung einer Personengesellschaft sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, die einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dieser kann formlos, also auch mündlich, vereinbart werden, wobei eine schriftliche Fixierung aus Gründen der Rechtssicherheit dringend zu empfehlen ist.

Je nach Gesellschaftsform können weitere Formalitäten anfallen, etwa die Eintragung ins Handelsregister bei der OHG oder KG.

Haftung

Ein zentraler Unterschied zwischen den Personengesellschaften liegt in der Haftung der Gesellschafter:

  • In der GbR und OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
  • Bei der KG haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt ist.

Merkmale von Personengesellschaften

  1. Persönliche Haftung: Die Gesellschafter haften in den meisten Fällen auch mit ihrem Privatvermögen. Dies kann ein Vorteil sein, wenn es um die Vertrauenswürdigkeit gegenüber Kreditgebern geht, birgt aber auch ein erhebliches Risiko.
  2. Flexibilität: Personengesellschaften sind flexibler als Kapitalgesellschaften. Es gibt weniger Vorschriften und Formalitäten, insbesondere bei der Buchführung und Veröffentlichungspflichten, solange die Gesellschaft nicht eine bestimmte Größe überschreitet.
  3. Persönlicher Bezug: Der Betrieb der Gesellschaft ist oft eng mit den Personen der Gesellschafter verknüpft. Die Gesellschaft kann in vielen Fällen nicht ohne weiteres verkauft oder übertragen werden.
  4. Gewinnverteilung: Die Gewinn- und Verlustverteilung erfolgt nach den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag. Fehlt eine solche Regelung, gelten die gesetzlichen Vorgaben, nach denen der Gewinn gleichmäßig unter den Gesellschaftern aufgeteilt wird.
  5. Steuerliche Behandlung: Personengesellschaften sind steuerlich transparent. Das bedeutet, dass die Gesellschaft selbst keine Körperschaftsteuer zahlt. Stattdessen werden die Gewinne den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen im Rahmen der Einkommensteuer versteuert.

Einsatzmöglichkeiten von Personengesellschaften

Trotz ihrer Nachteile bleibt die Personengesellschaft eine beliebte Wahl, insbesondere in Bereichen, die Vertrauen und direkten persönlichen Einsatz erfordern."

Personengesellschaften eignen sich besonders gut für:

  1. Familienunternehmen: Viele kleine und mittelständische Unternehmen nutzen Personengesellschaften, da sie eine enge Verknüpfung zwischen den Gesellschaftern und dem Unternehmen ermöglichen.
  2. Freiberufler: Für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater ist die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) eine gängige Form, um ihre Tätigkeiten gemeinsam auszuüben.
  3. Unternehmen mit persönlichem Engagement: Wenn die Gesellschafter aktiv am Betrieb beteiligt sein wollen und keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen benötigen, sind Personengesellschaften eine passende Wahl.

Vor- und Nachteile von Personengesellschaften

Vorteile

  • Einfache und kostengünstige Gründung
  • Weniger formale Vorschriften als Kapitalgesellschaften
  • Direkte Einflussnahme der Gesellschafter auf die Geschäftsführung
  • Steuerliche Transparenz

Nachteile

  • Persönliche und oft unbeschränkte Haftung
  • Schwierige Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile
  • Potenzielle Konflikte zwischen den Gesellschaftern bei fehlenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag

Fazit

Personengesellschaften sind eine bewährte und vielseitige Rechtsform, die vor allem für kleinere Unternehmen und persönliche Geschäftsbeziehungen ideal ist. Sie bieten Flexibilität und ermöglichen eine enge Verbindung zwischen den Gesellschaftern und dem Unternehmen. Allerdings sollten Gründer die Risiken der persönlichen Haftung und mögliche Konflikte zwischen den Gesellschaftern berücksichtigen. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag ist unerlässlich, um potenzielle Probleme zu vermeiden.

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