Die Privathaftpflicht leistet nur, wenn die Schäden fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurden

Für wenig Geld große Risiken abdecken Private Haftpflichtversicherung ist "Pflicht"

Eine Unachtsamkeit reicht schon aus, um Dritten erhebliche Schäden zuzufügen - genau dann greift die für einen kleinen Beitrag erhältliche Privathaftpflichtversicherung ein.

Der Fußball im Fenster des Nachbarn, schnell bei Rot über die Straße gerannt und einen Auffahrunfall provoziert, die bei Freunden umgestoßene Vase, das Handy beschädigt, der Ärger ist vorprogrammiert. Verursacher haften für den Schaden - und das bei Bedarf mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Vor derartigen Schäden schützen kann die Privathaftpflichtversicherung nicht, allerdings kann sie die finanziellen Folgen abfangen, die sich durchaus summieren können.

Die private Haftpflichtversicherung - was ist versichert?

Grundsätzlich gelten Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden als versichert. Halten sich die Folgen von Sachschäden erfahrungsgemäß in überschaubaren Grenzen, da diese ohnehin nur zum Zeitwert der beschädigten Sache reguliert werden, stellt sich die Situation bei Personenschäden ganz anders dar: Der Schadenverursacher muss dann nämlich für sämtliche Behandlungskosten ebenso aufkommen wie für den stationären Aufenthalt, die Reha, Schmerzensgeld und im Ernstfall auch für den Verdienstausfall oder eine Hinterbliebenenversorgung - von den Anwaltskosten ganz abgesehen. 

Allerdings leistet die Privathaftpflicht nur, wenn die Schäden fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurden - Vorsatz ist ebenso ausgeschlossen wie andere strafbare Vergehen oder beruflich bedingte Schäden.

Leistungsumfang einer PHV

Der Leistungsumfang geht jedoch deutlich über die eigentliche Regulierung hinaus: Die Privathaftpflicht tritt nämlich zunächst in die Prüfung eventueller Schadenersatzforderungen ein. Dazu analysiert sie den Schadenverlauf, um die Haftung des Versicherten zu beurteilen. Des Weiteren prüft sie die Höhe der Ansprüche, die die Geschädigten erheben. Sollte es hier Unstimmigkeiten geben, setzt sie sich mit den Anspruchstellern auseinander. Bei Bedarf werden Sachverständige oder Gutachter eingeschaltet oder die Angelegenheit vor Gericht ausgetragen. Dies gibt dem Versicherten zusätzlich Sicherheit.

Im Verhältnis zum Schutz ist der Beitrag für eine Privathaftpflicht relativ niedrig, pro Jahr fallen zwischen 50 und 100 Euro an."

Allerdings kann der Leistungsumfang sich deutlich unterscheiden - in Bezug auf die versicherten Kosten und Deckungssummen ebenso wie auf die Deckungsinhalte.

Ein wichtiger Punkt ist beispielsweise die Forderungsausfallversicherung: Wird nämlich der Versicherte selbst durch Dritte geschädigt, die entweder keine Privathaftpflichtversicherung oder nicht ausreichend finanzielle Mittel haben, um den Schaden auszugleichen, tritt der eigene Vertrag ein. 

Es zählen also die Details, die zum geforderten Preis passen sollten.

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