In Deutschland stehen sich zwei grundsätzlich verschiedene Krankenversicherungssysteme entgegen

Die passende Krankenversicherung finden GKV versus PKV

In Deutschland stehen sich zwei grundsätzlich verschiedene Krankenversicherungssysteme entgegen: Während die GKV grundsätzlich allen offen steht, sind die Zugangsvoraussetzungen für die PKV limitiert.

Das Solidarprinzip der GKV beruht auf einem einfachen Prinzip: Alle Beitragspflichtigen stehen gemeinsam für die Kosten der Versichertengemeinschaft ein - und das abhängig von ihrem Einkommen. Die Unternehmen beteiligen sich (wieder) hälftig an den Beiträgen ihrer Arbeitnehmer, die Leistungen sind auf das medizinisch Notwendige begrenzt. Die PKV stellt das Gegenteil dar - und das in mehrfacher Hinsicht.

Solidarprinzip vs. Risikoabwägung - die zwei Welten der Krankenversicherung

Während das System der GKV den Versicherten lediglich die Wahl zwischen unterschiedlichen Krankenkassen und in wenigen Punkten abweichenden Leistungspaketen und Beitragssätzen lässt, agiert die PKV nach einem vollkommen anderen Prinzip: Die Beiträge werden entsprechend der realistischen und subjektiven Risiken kalkuliert, dazu zählen neben dem gewünschten Leistungsumfang in erster Linie das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand sowie die beruflichen Risiken, denen der Versicherte ausgesetzt ist. Das Einkommen spielt bei der Beitragsberechnung hingegen keine Rolle, allerdings kennt die PKV keine beitragsfreie Familienversicherung, hier muss jede versicherte Person separat Beiträge bezahlen. 

Dem Versicherten steht demnach eine Vielfalt an Anbietern und Tarifen zur Auswahl, wobei der Leistungsumfang von einer Basisabsicherung, die sich an der GKV orientiert, bis hin zu exklusiven Leistungen reicht. Mit der Vereinbarung von Selbstbehalten lässt sich die Beitragshöhe darüber hinaus beeinflussen. Zugang zur PKV haben jedoch nur einige Personengruppen, wie beispielsweise Beamte, Studenten und Selbstständige sowie Arbeitnehmer, deren Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Allerdings müssen die Krankenversicherungen nicht zwangsläufig jeden Antragsteller auch annehmen: Ergibt die Gesundheitsprüfung zu hohe Risiken, weil zum Beispiel bereits erhebliche Vorerkrankungen zu verzeichnen sind, dann können sie den Versicherungsschutz durchaus verweigern. Viele schrecken vor der PKV zurück, weil manche Vorurteile verunsichern. Oftmals handelt es sich dabei um Fragen zur Bezahlbarkeit im Alter, die erst richtiggestellt werden müssen.

Solidarprinzip: Alle Beitragspflichtigen stehen gemeinsam für die Kosten der Versichertengemeinschaft ein - und das abhängig von ihrem Einkommen."

GKV muss grundsätzlich jeden Antragsteller aufnehmen

Im Gegensatz dazu muss die GKV grundsätzlich jeden Antragsteller unabhängig von seinem Alter annehmen, eine Gesundheitsprüfung ist hier nicht vorgesehen. Neben den ohnehin Pflichtversicherten, also den Arbeitnehmern mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, können sich auch Selbstständige, Beamte und Studenten in der GKV freiwillig versichern. 

Die Beiträge werden, von den wenigen Spezial- und Einsteigertarifen abgesehen, entsprechend des Einkommens erhoben - und dazu werden alle Einkünfte herangezogen. 

Im Gegenzug können gesetzlich Krankenversicherte für ihre Kinder und Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen einen beitragsfreien Versicherungsschutz beanspruchen.

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