Einseitige Provisionsorientierung vieler Vermittler führt dazu, dass deren Beratung oft am Bedarf vorbeigeht

Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) Provisionsabgabeverbot bleibt - Honorarannahmeverbot kommt

Mit der Versicherungsvertriebsrichtlinie - Insurance Distribution Directive oder kurz IDD - hat die EU einen neuen rechtlichen Rahmen für die Versicherungsvermittlung und -beratung in Europa geschaffen. Die Bundesregierung ist der Verpflichtung zur Umsetzung jetzt mit einem Gesetzentwurf gefolgt, bei dem es auch um Themen wie Provisionsabgabeverbot und Honorarannahmeverbot geht.

Der vom Bundeskabinett aktuell verabschiedete Entwurf will u.a. dafür sorgen, künftig noch bessere Beratungsstandards bei Versicherungen zu schaffen. An der Qualität der Versicherungsberatung ist in der Vergangenheit viel Kritik geübt worden. Einseitige Provisionsorientierung vieler Vermittler führe dazu, dass deren Beratung oft am Bedarf vorbeigehe und häufig suboptimale Lösungen empfohlen würden, so ein wesentlicher Kritikpunkt. Der Gesetzentwurf will dem in Umsetzung der EU-Vorgaben entgegenwirken, indem künftig auch im Versicherungsbereich klar zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung unterschieden wird.

Honorarberatung soll gestärkt werden 

Bei Finanzanlageprodukten existiert eine solche klare Trennung bereits. Der vorliegende Gesetzentwurf will dabei explizit die Honorarberatung stärken, die bis dato eher ein Ausnahmemodell darstellt, von der man sich aber mehr Unabhängigkeit erhofft. Denn der Honorarberater wird ausschließlich für seine Beratungsleistung vergütet. Er hat daher keinen Anreiz, Produktempfehlungen zu geben, die nicht im Kundeninteresse liegen. Das kann bei provisionsbasierter Beratung anders sein. Konsequenterweise sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich Provisionsvermittlung und Honorarberatung eindeutig ausschließen. 

Wer auf Honorarbasis tätig ist, nennt sich dabei künftig "Versicherungsberater". Die noch im Referenten-Entwurf vorgesehene Bezeichnung Honorar-Versicherungsberater wurde aufgegeben. Wer provisionsbasiert als Versicherungsvermittler arbeitet, unterliegt grundsätzlich einem Honorarannahmeverbot. Umgekehrt gilt für Honorarberater ein Provisionsanahmeverbot. Provisionsanteile, die in den Versicherungstarifen enthalten sind, müssen hier dem Versicherungskonto der Kunden gutgeschrieben werden. Im Übrigen wird in dem Gesetzentwurf das bestehende Provisionsabgabeverbot für die Versicherungsvermittlung festgeschrieben. Es verbietet "Versicherungsrabatte" - die Weitergabe von Provisionen oder Provisionsteilen an Versicherungsnehmer. 

Wer auf Honorarbasis tätig ist, nennt sich dabei künftig Versicherungsberater."

Gemischte Reaktionen - Umsetzung im Zeitplan 

In der Branche ist der Gesetzentwurf auf gemischte Reaktionen gestoßen. Die bisher heftigste Kritik kommt von der Seite der Versicherungsmakler, die mit der klaren Zweiteilung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung ihr "gemischtes" Geschäftsmodell gefährdet sehen. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft und der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute  haben dagegen - mit Abstrichen - Zustimmung signalisiert. 

Die IDD-Umsetzung muss bis spätestens zum 23. Februar 2018 erfolgt sein. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf kann dieser Zeitrahmen wohl problemlos eingehalten werden. Am 30. März soll die erste Lesung im Bundestag erfolgen, eine Sachverständigenanhörung wurde für den 31. Mai terminiert. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für den 1. und 2. Juni angesetzt, am 7. Juli soll sich dann der Bundesrat damit befassen. Danach könnte das Gesetz in Kraft treten.

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