Wann sich Übertragungen zu Lebzeiten wirklich lohnen Schenken statt vererben
Warum rechtzeitige Schenkungen Vermögen sichern, Steuern sparen und familiäre Klarheit schaffen können.
Wenn es um Vermögensnachfolge geht, denken viele zuerst an das Testament. Doch wer große Vermögen besitzt – sei es in Form von Immobilien, Unternehmen, Wertpapieren oder Sachwerten – weiß: Ein durchdachtes Nachfolgekonzept beginnt nicht erst mit dem Todesfall.
Gerade Übertragungen zu Lebzeiten bieten strategische Vorteile, die nicht nur steuerlich von Bedeutung sind. Sie eröffnen Gestaltungsspielräume, ermöglichen den gleitenden Übergang von Verantwortung und tragen dazu bei, familiäre Konflikte zu vermeiden.
Aber: Nicht jede Schenkung ist sinnvoll. Nicht jede Übertragung ist klug. Entscheidend ist das Timing – und ein strukturiertes Vorgehen.
Steuern sparen durch Freibeträge und Fristen
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Der häufigste Grund für Schenkungen zu Lebzeiten liegt im steuerlichen Vorteil.
Denn bei der Schenkung gelten – wie bei der Erbschaft – persönliche Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneut ausschöpfen lassen.
Beispiele:
- Ehepartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkel: 200.000 €
Wer also früh beginnt, kann große Vermögenswerte scheibchenweise steuerfrei übertragen.
Bei sehr großen Vermögen sind so über Jahrzehnte hinweg erhebliche Steuerlasten vermeidbar – vorausgesetzt, der Zeitfaktor wird genutzt.
Auch gilt: Je früher die Schenkung erfolgt, desto geringer ist oft der steuerlich anzusetzende Wert – etwa bei Immobilien oder Unternehmensanteilen mit zukünftiger Wertsteigerung.
Verantwortung übergeben – nicht nur Vermögen
Ein weiterer Vorteil der Übertragung zu Lebzeiten liegt in der Möglichkeit, Verantwortung bewusst und begleitet zu übergeben.
Statt eines abrupten Vermögensübergangs nach dem Tod kann der Schenkende:
- Zugleich beraten und unterstützen, wenn der Nachfolger Entscheidungen trifft.
- Leitlinien mitgeben – sei es finanziell, unternehmerisch oder ideell.
- Konflikte vermeiden, indem er selbst Einfluss auf die Verteilung nimmt.
Besonders in Familienunternehmen oder bei komplexen Vermögensstrukturen kann das einen erheblichen Unterschied machen – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional.
Sicherung durch Nießbrauch, Wohnrecht und Rückforderungen
Übertragungen zu Lebzeiten sind mehr als ein steuerlicher Trick. Sie sind ein Ausdruck von Weitblick, Verantwortung und aktiver Vermögensführung."
Wer schenkt, muss nicht alles loslassen. Über geschickte rechtliche Konstruktionen lassen sich Nutzungsrechte oder Rückgriffsoptionen sichern. Häufig genutzt werden:
- Nießbrauch: Der Schenkende behält z. B. das Recht, Mieteinnahmen einer Immobilie zu beziehen.
- Wohnrecht: Ein lebenslanges Wohnrecht trotz Eigentumsübertragung.
- Rückforderungsklauseln: Etwa für den Fall, dass der Beschenkte vor dem Schenkenden verstirbt, Insolvenz anmeldet oder das Geschenk zweckwidrig nutzt.
Diese Regelungen bieten Sicherheit – und helfen dabei, Schenkungen rechtzeitig und dennoch kontrolliert zu gestalten.
Emotionaler Gewinn – Klarheit für alle Beteiligten
Nicht zu unterschätzen ist die emotionale Komponente. Viele Familien erleben nach dem Tod eines Angehörigen Streit um Vermögen – nicht aus Habgier, sondern wegen unklarer Erwartungen, verletzter Rollen oder ungleicher Verteilung.
Wer hingegen zu Lebzeiten verschenkt, kann erklären, begründen und gestalten. Es entsteht Klarheit. Es können gemeinsame Übergänge geschaffen werden. Und es besteht die Möglichkeit, Dankbarkeit unmittelbar zu erleben – statt posthumer Interpretation.
Wann lieber nicht schenken?
Nicht jede Situation eignet sich für eine Übertragung zu Lebzeiten. Vorsicht ist geboten, wenn:
- die eigene Altersvorsorge gefährdet würde
- kein Vertrauen in die Beschenkten besteht
- Vermögen z. B. für Pflegekosten oder unvorhersehbare Ausgaben benötigt wird
- rechtliche Unsicherheiten bestehen (z. B. bei Pflichtteilsansprüchen oder internationalen Wohnsitzen)
Auch kann eine zu frühe oder zu umfangreiche Übertragung dazu führen, dass sich familiäre Machtverhältnisse verschieben – mit unerwünschten Nebenwirkungen.
Fazit: Schenken ist Gestaltung, nicht Verzicht
Lebzeitige Übertragungen sind mehr als ein steuerlicher Trick. Sie sind ein Ausdruck von Weitblick, Verantwortung und aktiver Vermögensführung.
Wer früh schenkt, kann steuern – im doppelten Sinne. Und er kann erleben, wie das eigene Lebenswerk fortgeführt wird. Schenken heißt, zu gestalten – nicht, loszulassen.

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