Finanzlexikon Selbstauskünfte: Rechte, Pflichten, Grenzen
Selbstauskünfte spielen in vielen Lebensbereichen eine wichtige Rolle, von Mietverträgen über Kreditanträge bis hin zur Aufnahme von Arbeitsverhältnissen.
Selbstauskünfte dienen dazu, einem potenziellen Vertragspartner relevante Informationen über die eigene finanzielle, berufliche oder persönliche Situation mitzuteilen. Doch wie weit dürfen solche Auskünfte gehen, und welche Informationen müssen tatsächlich offengelegt werden? Ein genauer Blick auf die Hintergründe und rechtlichen Rahmenbedingungen schafft Klarheit.
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Was sind Selbstauskünfte?
Selbstauskünfte sind schriftliche oder mündliche Angaben, die eine Person auf Anfrage über sich selbst macht.
Sie sollen dem Anfragenden – sei es ein Vermieter, Arbeitgeber oder Kreditgeber – helfen, die Eignung oder Bonität der betreffenden Person verlässlich einzuschätzen.
Typische Inhalte von Selbstauskünften sind:
- Finanzielle Angaben: Einkommenshöhe, bestehende Schulden, Schufa-Einträge.
- Persönliche Daten: Familienstand, Geburtsdatum, Anschrift.
- Berufliche Informationen: Arbeitgeber, Berufstätigkeit, Art des Arbeitsverhältnisses.
Rechtliche Grundlagen und Grenzen
Relevanzprinzip
Selbstauskünfte dürfen nur Informationen abfragen, die für die jeweilige Entscheidung tatsächlich relevant sind. Das bedeutet:
- Ein Vermieter darf nach dem Einkommen fragen, nicht aber nach der Religionszugehörigkeit oder politischen Ansichten.
- Ein Arbeitgeber darf nach Qualifikationen und Erfahrungen fragen, nicht aber nach der Familienplanung.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung aufgrund von persönlichen Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Fragen, die darauf abzielen, sind unzulässig.
Datenschutz und Privatsphäre
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung des Betroffenen erhoben und verarbeitet werden. Selbstauskünfte müssen freiwillig erfolgen, und die weitergegebenen Informationen dürfen nur für den angegebenen Zweck genutzt werden.
Wahrheitsgemäße Angaben
Grundsätzlich sind wahrheitsgemäße Angaben verpflichtend, insbesondere wenn sie relevant für die Entscheidung des Vertragspartners sind. Falschangaben können dazu führen, dass Verträge später angefochten oder gekündigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Auf unzulässige Fragen – etwa nach einer Schwangerschaft oder einer chronischen Erkrankung – darf gelogen werden, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen hat.
Selbstauskunft bei Mietverträgen
Im Mietrecht ist die Selbstauskunft besonders verbreitet. Vermieter möchten sicherstellen, dass der potenzielle Mieter zahlungsfähig ist und keine Risiken birgt. Typische Fragen betreffen:
- Einkommenshöhe und Arbeitsverhältnis: Diese Informationen sind relevant, um die Zahlungsfähigkeit zu beurteilen.
- Schufa-Auskunft: Eine freiwillige Schufa-Selbstauskunft kann vom Mieter vorgelegt werden, um seine Bonität nachzuweisen.
Unzulässig sind Fragen nach:
- Familienplanung oder Kinderwunsch.
- Vorstrafen, es sei denn, diese stehen in direktem Zusammenhang mit der Anmietung der Wohnung (z. B. wegen Mietbetrugs).
- Gesundheitszustand, sofern er keinen Einfluss auf die Nutzung der Wohnung hat.
Selbstauskunft bei Krediten
Selbstauskünfte sollten immer mit Bedacht und im Einklang mit den eigenen Rechten erteilt werden."
Banken und Kreditgeber nutzen Selbstauskünfte, um die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers zu bewerten. Hierbei sind besonders Angaben zu Einkommen, Vermögen und bestehenden Verbindlichkeiten relevant. Eine fehlerhafte oder unvollständige Selbstauskunft kann zu einer Ablehnung des Kreditantrags oder sogar rechtlichen Konsequenzen führen, wenn sie vorsätzlich falsch ist.
Schufa und Bonitätsprüfung
Die Selbstauskunft kann durch eine Schufa-Abfrage ergänzt werden, um das Zahlungsverhalten und bestehende Kreditverpflichtungen des Antragstellers zu überprüfen. Verbraucher haben das Recht, eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern, um ihre eigenen Daten zu überprüfen.
Selbstauskunft im Arbeitsrecht
Auch im Bewerbungsprozess spielt die Selbstauskunft eine Rolle. Arbeitgeber dürfen Fragen stellen, die für die Ausübung der Stelle von Bedeutung sind, wie:
- Fachliche Qualifikationen und Erfahrungen.
- Vorhandene Arbeitserlaubnis.
Unzulässig sind Fragen nach:
- Schwangerschaft, Familienplanung oder Krankheiten, die keinen Einfluss auf die Tätigkeit haben.
- Parteizugehörigkeit oder Gewerkschaftsmitgliedschaft, sofern dies nicht für die Tätigkeit relevant ist.
Bewerber sind nur dazu verpflichtet, auf zulässige Fragen wahrheitsgemäße Antworten zu geben.
Rechte der Betroffenen
Personen, die Selbstauskünfte erteilen sollen, haben mehrere Rechte:
- Einsicht in die Verarbeitung der Daten: Nach DSGVO haben Betroffene das Recht zu erfahren, welche Daten gespeichert und wie sie verwendet werden.
- Recht auf Löschung: Unzulässige oder nicht mehr benötigte Daten müssen gelöscht werden.
- Widerspruchsrecht: Gegen die Verarbeitung bestimmter Daten kann Widerspruch eingelegt werden, insbesondere bei unzulässigen oder übermäßigen Abfragen.
Fazit: Sorgfalt und Grenzen respektieren
Selbstauskünfte sind ein wichtiges Instrument zur Vertrauensbildung in Vertragsbeziehungen, doch sie dürfen die Rechte der Betroffenen nicht verletzen. Es ist entscheidend, dass sowohl die Abfragenden als auch die Betroffenen die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Für Verbraucher gilt: Vorsicht bei der Weitergabe sensibler Informationen und im Zweifel rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Erst der Mensch, dann das Geschäft