Die besten Tipps, um Kosten abzusetzen und Geld zurückzubekommen Steuererklärung 2021

Die Steuererklärung ist eine der Aufgaben, die die meisten als lästig oder unangenehm empfinden. Sie ist kompliziert und zeitraubend.

Dabei vergessen viele, dass sie mithilfe der Steuererklärung auch jedes Jahr kräftig Geld sparen können und am Ende sogar Geld erstattet bekommen könnten. Die nachfolgenden Tipps und Hinweise sollen dabei helfen, Steuern zu sparen und gleichzeitig einen wunderbaren Anreiz liefern, die lästige Steuererklärung schnell zu erledigen.

Beiträge für private Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Seit 2020 können Versicherte ihren Beitrag für die private Krankenversicherung für bis zu drei Jahre im Voraus bezahlen. Dadurch lässt sich die Steuerlast reduzieren. Wer 2021 die Beiträge für 2022, 2023 und 2024 schon bezahlen kann, sollte dies tun. Das gilt für alle, die privat krankenversichert oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die bisherige Regelung sah hier Vorauszahlungen für maximal zweieinhalb Jahre vor. Das ist beispielsweise empfehlenswert für Neurentner und -pensionäre, die für 2021 noch ein hohes Gehalt beziehen und eine hohe Einkommensteuer zahlen müssten. Mehr Infos dazu hat der Sozialverband VDK unter vdk.de.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ebenfalls eine Sonderausgabe, die Steuerzahler in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Unter clark.de können Interessierte hierzu weitere Details erfahren.

Homeoffice ist steuerlich relevant

Wer 2020 und 2021 im Homeoffice arbeiten musste, kann die Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen. Das gilt, wenn der Steuerzahler seine berufliche oder betriebliche Tätigkeit ausschließlich in seiner häuslichen Wohnung ausübt. Die Pauschale sind 5 Euro pro Kalendertag bis zu einem Maximalbetrag von 600 Euro. Auch wer kein Arbeitszimmer hat, das vom Finanzamt anerkannt ist, kann die Kosten absetzen. Damit will der Gesetzgeber all jene Arbeitnehmer entschädigen, die während der Coronakrise unter widrigen Umständen, beispielsweise am Esstisch, im Keller oder in einer Arbeitsecke, umgeben von ihrer Familie gearbeitet haben. Arbeitnehmer können die Pauschale als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen. Für Selbstständige sind die Kosten Werbungskosten, Betriebs- oder Sonderausgaben.

Die Pauschale gibt es nur für die Tage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich zuhause stattfand. Ein Gang zur Post aus betrieblicher Veranlassung oder der Steuerzahler hat seine berufliche Betätigungsstätte aufgesucht, genügt schon, damit die Pauschale für diesen Tag entfällt. Wenn Ehepartner zusammenveranlagt sind und beide die Voraussetzungen erfüllen, können auch beide die Pauschale geltend machen.

Energetische Baumaßnahmen am Eigenheim

Wer energetische Baumaßnahmen an seinem Eigenheim durchführt, kann bei Abschluss der Arbeiten sieben Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend machen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 Euro. Es ist empfehlenswert, die Maßnahmen noch im laufenden Jahr abzuschließen, um von diesem Steuervorteil profitieren zu können. Weitere Details dazu erläutert das Bundeswirtschaftsministerium unter deutschland-machts-effizient.de.

Die Bezahlung von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen

Hauseigentümer, die Handwerkerleistungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen bezahlen müssen, können bis zu 20 Prozent des Arbeitslohns direkt von der Einkommensteuer abziehen. Pro Jahr können Steuerzahler so bis zu 6.000 Euro Arbeitslohn steuerlich geltend machen. Damit ist die jährliche Steuerersparnis auf 1.200 Euro gedeckelt. Materialien sind dabei nicht begünstigt. Der Arbeitslohn muss separat in der Rechnung ausgewiesen sein.

Tipp: Übersteigen die Leistungen oder die zu erwartenden Leistungen diese Höchstbeträge, kann es sinnvoll sein, die Bezahlung auf zwei Jahre zu verteilen. Dadurch ist es möglich, den Maximalbetrag zweimal auszuschöpfen.

Wer haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt, kann 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Der Arbeitslohn wird bis maximal 20.000 Euro berücksichtigt. Das bedeutet, Steuerzahler können bis zu 4.000 Euro direkt von der Einkommensteuer abziehen.

Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Für jeden Arbeitstag, den ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr von seiner Wohnung zu seiner ersten Arbeitsstätte fährt, kann er die Kosten von der Steuer absetzen. Die Entfernungspauschale gibt es für jeden gefahrenen Kilometer. Der Gesetzgeber hat für 2021 die Pauschale ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht.

Fahrzeugunabhängig sind folgende Kosten steuerlich absetzbar:

  • Kilometer 1 bis 20: 0,30 Euro je Entfernungskilometer
  • ab Kilometer 21: 0,35 Euro je Entfernungskilometer

Das Finanzamt erkennt die Entfernungspauschale bis zu einem Maximalbetrag von 4.500 Euro an. Wer mit dem eigenen Pkw zur Arbeit fährt, kann hier höhere Beträge geltend machen. Das gilt auch für alle, die doppelte Haushaltsführung haben, und regelmäßig die Kosten für Familienheimfahrten tragen müssen. Selbstständige können ebenfalls die Entfernungspauschale absetzen, wenn der genutzte Pkw nicht zum Betriebsvermögen gehört. In diesem Fall handelt es sich dann um Betriebsausgaben.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende rückwirkend ab 2020 erhöht

Bedingt durch die Coronakrise erhalten Alleinerziehende rückwirkend ab 2020 fast den doppelten Entlastungsbetrag."

Für das erste Kind gab es bisher 1.908 Euro, jetzt sind es 4.008 Euro. Für jedes weitere Kind sind es wie bisher zusätzlich 240 Euro. Die Gesetzesänderung erfolgte erst in 2020. Deshalb ist nicht bei allen Arbeitnehmern sichergestellt, dass der Arbeitgeber den Freibetrag beim Lohnsteuereinbehalt in voller Höhe berücksichtigt hat. Es kann sich auf jeden Fall lohnen, wenn steuerzahlende Alleinerziehende für 2020 und 2021 ihre Steuererklärung abgeben.

Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist, dass mindestens ein steuerlich relevantes Kind im Haushalt wohnt und dort auch seine Meldeadresse hat. Es darf weder eine Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner stattfinden, noch darf eine weitere volljährige Person im gleichen Haushalt gemeldet sein. Wenn die Voraussetzung nur für einen Teil des Jahres erfüllt wurde, gibt es für jeden Monat 1/12 des Betrags.

Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten ab 2021 angehoben

Der jährliche Steuerfreibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten ist für 2021 von 2.400 Euro auf 3.000 Euro angehoben worden. Dabei sind nur bestimmte Tätigkeiten begünstigt: Ausbilder, Betreuer, Erzieher, künstlerisch Tätige, Übungsleiter und Pflegetätigkeiten bei alten und kranken Menschen sowie bei Menschen mit Behinderungen.

Eine Tätigkeit gilt dann als nebenberuflich, wenn die Arbeitszeit maximal 1/3 der eines Vollzeitjobs entspricht. Zudem gilt dies nur, wenn die Tätigkeit für juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Universitäten, Stadt, Gemeinde, öffentliche Schulen oder Volkshochschulen, ausgeführt wird. Anerkannt sind zudem Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke, wie gemeinnützige Vereine oder Stiftungen. Wer bei den vorgenannten Tätigkeiten beispielsweise 12.000 Euro pro Jahr erzielt, darf den Steuerfreibetrag abziehen und muss nur noch 9.000 Euro versteuern.