Ohne Rechnung geht es nicht

Verringerung der Steuerlast Haushaltsnahe Dienstleistungen

Einen Teil der Kosten, die Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker aufwenden, können Sie sich vom Finanzamt erstatteten lassen. Dabei müssen Sie einige Regeln beachten.

Rasen mähen, Fenster putzen,  Gehwege vor dem Haus schnee- und eisfrei halten - solche und andere Arbeiten, die Haus- und Wohnungsbesitzer zu erledigen haben, werden steuerlich begünstigt. Engagieren Sie eine Putzfrau oder beauftragen Sie einen Hausmeisterservice mit der Rasenpflege, sollten Sie diese Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Die meisten Aufwendungen, die in der Steuererklärung angegeben werden, mindern das zu versteuernde Einkommen und den Steuersatz.

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Bei den Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen ist das lukrativer: Falls das Finanzamt die Kosten anerkennt, wird ein Fünftel der Kosten von der Steuerschuld abgezogen. Maximal werden Arbeitskosten in Höhe von 20.000 Euro anerkannt. Im günstigsten Falle können Sie also 4.000 Euro Steuern sparen. Zusätzlich können Sie maximal 1.200 Euro für Handwerkerkosten erstattet bekommen, falls Sie Handwerkerarbeiten für 6.000 Euro ausführen ließen. Lassen Sie einen Minijobber auf 450 Euro-Basis in Ihrem Haushalt arbeiten, können Sie sich zusätzlich jährlich bis zu 510 Euro vom Finanzamt erstatten lassen. Nutzen Sie alle Optionen maximal aus, sparen Sie 5.710 Euro Steuern pro Jahr. 

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten solche Arbeiten, die in privaten Haushalten üblicherweise von den Personen erledigt werden, die in einer Wohnung oder in einem Haus zusammenleben. Das sind üblicherweise die Familienangehörigen. Wichtig ist ebenfalls, dass die Dienstleistung in Ihrer Wohnung, in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück erbracht wird. Beauftragen Sie zum Beispiel einen Leihkoch, der in Ihrer Küche das  Essen für eine Familienfeier zubereitet, wird das als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Lassen Sie sich das Essen von einem Cateringunternehmen liefern, bekommen Sie keine Steuererstattung. Falls Sie Mieter  oder Mitglied einer Wohneigentümergemeinschaft sind, können Sie einen Teil der anfallenden Nebenkosten geltend machen.

Ohne Rechnung geht es nicht

Die steuerliche Vergünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Schwarzarbeit einzudämmen. Darum ist eine Rechnung erforderlich, und die Bezahlung der Dienstleistung muss über ein Konto abgewickelt werden. Bargeldzahlungen werden von den Finanzämtern in der Regel nicht anerkannt. Steuerlich abzugsfähig als haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Die Materialkosten sind nicht abzugsfähig. 

Diese Angaben müssen in der Rechnung enthalten sein:

  • Name, Steuernummer und Anschrift des Dienstleisters
  • Name und Anschrift der Person, für die die Dienstleistung erbracht wurde
  • Art der Dienstleistung und Beschreibung der ausgeführten Arbeiten
  • Datum und Uhrzeit der Leistungserbringung
  • Rechnungsbetrag aufgeschlüsselt in Material-, Lohn- und Fahrtkosten

 

 

Wichtiger Hinweis:
Dieser Text dient lediglich der unverbindlichen Information. In dem Text wird die Rechtslage abstrakt dargestellt. Er stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und kann auch keine Steuer- oder Rechtsberatung ersetzen. Die Hinweise sollen Ihnen einen ersten Überblick geben. Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, sollten Sie sich unbedingt an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden. 

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