Schenkung oder Erbschaft Steuerliches zur Vermögensnachfolge
Wie kluge Planung Erbschaft- und Schenkungsteuer mindert – und welche Spielräume Familien nutzen können.
Wer Vermögen vererbt oder verschenkt, überträgt nicht nur Eigentum – sondern löst steuerliche Konsequenzen aus. In Deutschland regelt das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, welche Beträge wie besteuert werden.
Oft wird dieses Thema aufgeschoben – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil es emotional belastet und juristisch komplex erscheint. Doch gerade hier zahlt sich rechtzeitige Planung mehrfach aus: Sie sorgt für Klarheit, Sicherheit und eine spürbare steuerliche Entlastung.
Freibeträge – das Fundament jeder Nachlassstrategie
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Ein zentrales Element der Vermögensnachfolge sind die persönlichen Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad gelten.
Sie bestimmen, wie viel Vermögen steuerfrei übertragen werden kann – entweder durch Schenkung zu Lebzeiten oder durch Erbschaft.
Die wichtigsten Freibeträge:
- Ehepartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel (wenn Kinder des Erblassers verstorben sind): 400.000 Euro
- Enkel (wenn Kinder noch leben): 200.000 Euro
- Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro
- Nichtverwandte (z. B. Lebenspartner ohne Ehevertrag): 20.000 Euro
Diese Freibeträge gelten pro Empfänger und pro Schenkenden – alle zehn Jahre erneut. Wer frühzeitig plant, kann also durch gestaffelte Übertragungen erhebliche Steuerlast vermeiden.
Schenkung oder Erbschaft – der richtige Zeitpunkt zählt
Aus steuerlicher Sicht ist die Schenkung zu Lebzeiten oft vorteilhafter als das Vererben nach dem Tod. Der Grund: Schenkungen lassen sich zeitlich steuern, auf mehrere Personen verteilen und innerhalb der Freibeträge optimieren.
Außerdem lässt sich Vermögen in Teilschritten übertragen – etwa durch:
- wiederholte Schenkungen im 10-Jahres-Abstand
- Einräumung von Wohnrechten oder Nießbrauch zur Nutzungsabsicherung
- gezielte Schenkungen an Enkel oder Schwiegerkinder
Der Erbfall dagegen ist ein einmaliges Ereignis – und lässt sich steuerlich nicht mehr gestalten, wenn er eingetreten ist.
Bewertung des Vermögens – nicht alles ist gleich
Vermögensnachfolge ist mehr als ein juristischer oder steuerlicher Akt – sie ist ein Ausdruck von Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen. Wer frühzeitig plant, schafft nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch Transparenz, Entlastung und Gestaltungsspielraum."
Die Höhe der Steuer hängt nicht nur vom Freibetrag, sondern auch von der Bewertung des Vermögens ab. Dabei gelten teils komplexe Regeln:
- Immobilien werden nach dem gemeinen Wert (Marktwert) angesetzt – häufig über ein standardisiertes Bewertungsverfahren.
- Betriebsvermögen kann steuerlich begünstigt übertragen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen (z. B. Weiterführung des Unternehmens) erfüllt sind.
- Kapitalvermögen (z. B. Aktien, Fonds) wird mit dem Kurswert zum Stichtag bewertet.
Fehler bei der Bewertung – oder fehlende Dokumentation – können zu unnötig hoher Steuerlast führen.
Gestaltungsspielräume mit Verantwortung nutzen
Die steuerliche Nachfolgeplanung eröffnet viele Möglichkeiten, verlangt aber ein sorgfältiges Vorgehen. Wichtig ist die Einbettung in familiäre, rechtliche und wirtschaftliche Überlegungen. Nicht alles, was steuerlich sinnvoll ist, ist auch familiär klug.
Typische Fallstricke:
- Schenkungen an Kinder ohne Absicherung der Eltern (z. B. über Nießbrauch)
- Verstoß gegen Gleichbehandlungswünsche innerhalb der Familie
- ungeplante Steuerbelastung durch Wertsteigerung bei Immobilien oder Aktien
- fehlende Liquidität der Erben zur Zahlung der Steuer
Daher empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit Fachleuten – Steuerberatern, Notaren, Estate Plannern – um individuelle Lösungen zu erarbeiten.
Fazit: Planung ist die beste Steuerstrategie
Vermögensnachfolge ist mehr als ein juristischer oder steuerlicher Akt – sie ist ein Ausdruck von Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen. Wer frühzeitig plant, schafft nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch Transparenz, Entlastung und Gestaltungsspielraum.
Die Freibeträge sind ein wichtiges Instrument, aber kein Selbstläufer. Nur wer sie gezielt nutzt und Vermögensarten richtig bewertet, kann den Vermögenserhalt über Generationen hinweg sichern – und familiäre Konflikte vermeiden. Steuerlich klug vererben heißt: bewusst, langfristig und gut beraten handeln.

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