Jahrelang galten die europäischen Ableger einiger russischer Banken als ein Geheimtipp

Auswirkung der Sanktionen Vorsicht vor Ablegern russischer Banken

Jahrelang galten die europäischen Ableger einiger russischer Banken als ein Geheimtipp. Auf das Online- und Direktgeschäft ausgerichtet boten sie attraktive Konditionen, während woanders Negativzinsen Einzug hielten. Mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine hat sich das geändert.

Die westlichen Sanktionen gegenüber dem Aggressor - insbesondere die Beschränkungen im internationalen Zahlungsverkehr - brachten die russischen Bankentöchter in Schwierigkeiten. Hinzu kam ein massiver Mittelabzug durch besorgte Anleger. Jetzt ist erneut eine solche Bank betroffen - die Amsterdam Trade Bank (ATB). Ein Gericht erklärte sie Berichten zufolge für insolvent.

Schon drei klamme Institute seit Kriegsausbruch

Die ATB gehört zur Alfa Group, einer russischen Investment-Gruppe, hinter der mehrere Oligarchen stehen. Am Markt trat sie seit Jahresbeginn als FIBR Bank auf. Dieser neuen Marke ist wohl ein kurzes Leben beschieden. Betroffen von der FIBR-Insolvenz sind rund 23.000 Kunden, darunter etwa 6.000 aus Deutschland. Bereits vorher hatte es zwei andere Institute getroffen. Anfang März musste die Sberbank Europe in Wien nach massiven Liquiditätsproblemen ihr Geschäft einstellen. Die Mutter Sberbank ist die größte russische Bank, gilt als eng mit dem Staat verwoben und besitzt in Russland eine ähnliche Bedeutung wie bei uns die Sparkassen. Die dritte Bank ist die VTB Europe in Frankfurt, eine Tochter der VTB Bank - das ist die Nummer 2 im russischen Bankensystem. Sie fungierte ursprünglich als Außenhandelsbank, ist aber heute Universalbank und mehrheitlich in Staatsbesitz. Bei VTB Europe liegt (noch) keine Insolvenz vor, die Bank darf aber kein Neugeschäft mehr betreiben.

Da es sich bei den Ablegern um rechtliche selbstständige Töchter ihrer russischen Mütter im EU-Raum handelt, greifen die europäischen Einlagenschutzvorschriften."

Schaden hält sich dank Einlagensicherung in Grenzen

Trotz Insolvenz - die Anleger bei den jeweiligen Instituten sind recht gut geschützt. Da es sich bei den Ablegern um rechtliche selbstständige Töchter ihrer russischen Mütter im EU-Raum handelt, greifen die europäischen Einlagenschutzvorschriften. Danach sind Konto-Einlagen bis 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt. Dieser Schutz besteht in allen EU-Mitgliedsstaaten. Bei kurzfristig geparktem Geld im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen beläuft sich der Einlagenschutz sogar auf 500.000 Euro.

Die Mehrzahl der Anleger dürfte daher ihr Geld wiedersehen. Bei Anlagesummen jenseits der Schutzgrenzen ist das dagegen eine offene Frage. Hier zählt, was die Insolvenzmasse hergibt. Der Markt für "russische Investments" bei uns dürfte jedenfalls erst einmal tot sein.

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