Insbesondere AWV-Meldepflicht Was gilt es bei Auslandsüberweisungen zu beachten?

Im Zeitalter der Globalisierung finden wesentlich häufiger Zahlungen über Grenzen hinweg statt als in der Vergangenheit. Das gilt nicht nur im Zusammenhang mit Export und Import, auch private Aktivitäten lösen vielfach internationale Zahlungsvorgänge aus. Technisch ist das kein Problem, dennoch geltenden bei Auslandsüberweisungen nach wie vor Besonderheiten.

Fast vernachlässigbar sind sie bei Überweisungen im SEPA-Raum. "SEPA" steht für "Single European Payment Area". Das SEPA-Verfahren steht seit 2014 für Zahlungen im EU- und EWR-Raum zur Verfügung. Seither unterscheiden sich Auslandsüberweisungen in diesem geographischen Bereich de facto nicht mehr von Überweisungen im Inland. Das gilt in der Regel auch für die Gebühren. Bei SEPA-Überweisungen wird üblicherweise nicht danach differenziert, wo der Empfänger sitzt. Es gelten die "normalen" Gebühren für Kontoführung und Zahlungsverkehr im Rahmen des jeweiligen Kontomodells.

Gebühren bei Auslandsüberweisungen  

Anders sieht das bei Überweisungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums aus. Hier wird von Banken sehr oft auf das SWIFT-System zurückgegriffen. Bei solchen Zahlungstransfers gelten fast immer spezielle Gebührenregelungen. Gebühren können zum einen im Zusammenhang mit dem Währungstausch (Gebühren für Devisenan- und -verkauf, Umrechnung) anfallen, zum anderen für die Durchführung der Überweisung selbst. Bei Sonderleistungen wie Blitz-Überweisungen werden Extra-Gebühren berechnet. Jedes Geldinstitut legt die Gebühren selbst fest. Einen guten Überblick über die Handhabung zum Beispiel in der Sparkassen-Organisation gibt es hier.  

Zahlungsdienstleister als Bank-Alternative

Es ist übrigens nicht zwingend, bei Auslandsüberweisungen auf Banken zurückzugreifen. Darauf spezialisierte Zahlungsdienstleister wie MoneyGram oder WesternUnion bieten das seit jeher an. Hier sind auch Überweisungen in "exotische" Länder möglich. Über PayPal sind ebenfalls internationale Zahlungstransfers möglich. Auf digitale Direktransfers vom Sender zum Empfänger setzt TransferWise. Auch bei diesen Angeboten sind Gebühren zu zahlen. 

Bei Missachtung der Meldepflicht kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Wann besteht Meldepflicht? 

Für grenzüberschreitende Zahlungstransfers von mehr als 12.500 Euro besteht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) eine Meldepflicht gegenüber der Bundesbank. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Zahlung im SEPA-Raum oder darüber hinaus stattfindet. Die Meldepflicht gilt sowohl für Zahlungen, die vom eigenen Konto veranlasst werden, als auch für Zahlungen, die dort eingehen.

Nicht gemeldet werden müssen Exporterlöse, Importzahlungen sowie manche Zahlungen bei kurzfristigen Krediten. Die Meldung hat rein statistische Gründe. 

Privatpersonen können sie telefonisch oder per E-Mail abgeben. Die Bundesbank stellt hierfür die Nummer 0800 / 1234 111 und die E-Mail-Adresse szawstat-private@bundesbank.de zur Verfügung. Ansonsten muss sie elektronisch erfolgen. Dies geschieht über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) der Bundesbank.