Es nicht so weit kommen lassen. Was ist bei einer drohender Kontopfändung zu tun?

Eine Kontopfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung, mit der Gläubiger ihre Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern sichern. Für Betroffene hat sie die unangenehme Konsequenz, über das eigene Konto nicht mehr verfügen zu können - fatal, wenn darüber Zahlungen des täglichen Lebens abgewickelt werden. Deshalb lautet ein guter Rat: es nicht so weit kommen lassen.

Doch manchmal hilft das nicht weiter. Wenn Schulden über den Kopf wachsen, Gläubiger im Nacken sitzen und sich nicht mehr vertrösten lassen, ist es nicht so einfach, eine Kontopfändung abzuwenden. Was tun? Zunächst einmal gilt: ganz schnell droht eine Kontopfändung nicht. Bis es so weit kommt und die Pfändung gültig wird, müssen Gläubiger erst einige Schritte gehen.

Es dauert, bis es zur Kontopfändung kommt

Bei Zahlungsverzug erfolgt zunächst ein Zahlungserinnerung und danach mindestens eine Mahnung. Wenn darauf nicht reagiert wird, kann der Gläubiger bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Nach der Zustellung haben Sie als Schuldner zwei Wochen Zeit, die Forderung zu begleichen. Versäumen Sie dies wiederum oder nehmen Sie den Mahnbescheid ohne Widerspruch hin, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Erfolgt auch darauf keine Reaktion, ist der Vollstreckungstitel die nächste Konsequenz - das ist ggf. die Kontopfändung. Der Pfändungsbeschluss muss Ihrer Bank zugestellt werden, die dann das Konto blockiert.

Schon daraus wird deutlich, dass zwischen Zahlungserinnerung und Wirksamwerden der Pfändung ein längerer Zeitraum liegt. Zwei, drei Monate sind durchaus nicht ungewöhnlich. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, offene Forderungen zu begleichen, so dass sich das weitere Verfahren erübrigt. Schneller funktionieren Kontopfändungen bei Forderungen des Finanzamts oder der Krankenkasse. Wenn Sie betroffen sind und nicht wissen, wie Sie das Problem lösen sollen, hilft der Gang zur Schuldnerberatung. In vielen Fällen lässt sich eine Umschuldung durchführen und es können einvernehmliche Regelungen gefunden werden.

Wenn Sie betroffen sind, hilft der Gang zur Schuldnerberatung."

Das P-Konto - Schutz, aber keine Lösung

Steht eine Kontopfändung "vor der Tür", bietet das P-Konto zumindest Luft zum Atmen. Als Bankkunde können Sie von Ihrem Geldhaus jederzeit verlangen, dass Ihr Girokonto in ein auf Guthabenbasis geführtes Pfändungsschutzkonto - kurz: P-Konto - umgewandelt wird. Bis zur Pfändungsfreigrenze darf dann keine Pfändung stattfinden und Sie können verfügen. Darüber hinausgehende Guthaben dürfen "weggepfändet" werden, allerdings nicht immer zu hundert Prozent. Die Pfändungsfreigrenze orientiert sich am einkommensteuerlichen Grundfreibetrag und ist nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten im Haushalt gestaffelt.

Eine Lösung eines Schuldenproblems ist das P-Konto natürlich nicht. Es stellt nur sicher, dass die normalen Ausgaben für die Lebenshaltung weiter bestritten werden können - nicht mehr und nicht weniger.