Unsicherheiten durch Corona Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

"Wer eine Reise tut, kann viel erzählen", lautet ein geflügelter Spruch - leider nicht immer nur Gutes. Zum Beispiel dann, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen werden musste. Zusätzlich zur entgangenen Reisefreude kommen dann oft noch erhebliche Kosten hinzu - für die Rückreise, für ungeplante Zwischenaufenthalte, für nicht genutzte Reiseleistungen, die trotzdem bezahlt werden müssen, und manches mehr.

In solchen Fällen ersetzt eine Reiseabbruchversicherung zuminmdest den finanziellen Schaden, der durch diese Situation entstanden ist. Reisabbruchversicherungen gehören zu den gängigen Reiseversicherungen und sind häufig Bestandteil von umfänglichen Reiseversicherungspaketen. Nachfolgend einige Hintergründe hierzu.

Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittsversicherung

Vom Versicherungskonzept besteht eine enge Verbindung zur Reiserücktrittsversicherung. Versicherungs-Ereignisse sind gleich. Der Unterschied ist: bei einer Reiserücktrittsversicherung kann der Versicherungsfall immer nur vor Antritt einer Reise auftreten, bei der Reiseabbruchversicherung dagegen nur nach dem Antritt, nämlich während der Reisezeit. Bei vielen Anbietern stellt die Reiseabbruchversicherung kein eigenständiges Produkt dar, sondern sie ist ein optionaler Zusatzschutz zur Reiserücktrittsversicherung. Es gibt aber auch Reiseabbruchversicherungen als "stand alone"-Lösung.

Der Versicherungsschutz greift üblicherweise nur, wenn ein triftiger Grund für den Reiseabbruch vorliegt und die Fortsetzung der Reise unzumutbar wäre. Solche triftigen Gründe können zum Beispiel sein: schwere Erkrankung oder Unfall des Versicherten bzw. eines nahen Angehörigen, Tod eines nahen Angehörigen, unerwarteter Arbeitsplatzverlust oder notwendiger Arbeitsantritt, plötzlich auftretende Schwangerschaftskomplikationen, gravierende, nicht erwartete Vermögensschäden "zu Hause" durch Feuer, Explosion, Naturgewalten oder kriminelle Handlungen Dritter.

Was leistet die Reiseabbruchversicherung?

Die Versicherung leistet im Fall des "begründeten" Reiseabbruchs Schadensersatz gemäß den Versicherungsbedingungen. Üblicherweise wird der Restwert der Reise ersetzt. Dieser umfasst die nicht beanspruchten Übernachtungskosten und die Rückreisekosten. In manchen Tarifen lassen sich auch Kosten versichern, die entstehen, weil man auf Reisen Opfer einer Straftat wurde. Ebenfalls manchmal enthalten: Kosten durch notwendige Verlängerung des Reiseaufenthaltes: zum Beispiel, weil aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls eine Rückreise zum ursprünglich vorgesehenen Termin nicht möglich gewesen ist. Leistungsfälle, Leistungsumfang und Leistungsvoraussetzungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer.

Bei vielen Anbietern stellt die Reiseabbruchversicherung kein eigenständiges Produkt dar, sondern sie ist ein optionaler Zusatzschutz zur Reiserücktrittsversicherung."

Die Versicherung kann grundsätzlich nur vor dem Antritt einer Reise abgeschlossen werden, in der Regel bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Sie ist als Einzelschutz oder für mehrere Personen möglich. Der Beitrag richtet sich nach dem Reisewert und der Zahl der versicherten Personen. Nicht selten gilt im Versicherungsfall ein Selbstbehalt - bei Kopplung an eine Reiserücktrittsversicherung der gleiche wie dort. Bei Kreditkarten - insbesondere bei höherwertigen (Golf, Platin) - ist häufig eine Reiseschutz mit enthalten.

Dieser sieht vielfach eine Reiserücktrittversicherung vor, seltener eine Reiseabbruchversicherung. Als Kreditkarten-Inhaber mit Reiseschutz darf man nicht automatisch davon ausgehen, gegen Reiseabbruchkosten versichert zu sein.