Eine gute Reiseversicherung könnte in Corona-Zeiten noch wichtiger sein als sonst

Corona-Reisen Versichert oder nicht?

Eine gute Reiseversicherung könnte in Corona-Zeiten noch wichtiger sein als sonst. Allerdings gibt es in dieser Sparte besonders viele Konflikte, wenn es um die Regulierung von Schadensfällen geht.

Optimisten, die angesichts der Meldungen über geplante Grenzöffnungen und andere Lockerungen der Corona-Beschränkungen eine Urlaubsreise buchen, gehen ein gewisses Risiko ein. Der Tod eines nahen Verwandten oder der Verlust des Arbeitsplatzes wären nur zwei der hoffentlich nicht eintretenden Szenarien, die zum Rücktritt von der Reise oder einem Reiseabbruch zwingen könnten. Um sich gegen solche finanziellen Verluste abzusichern, gibt es Reiseversicherungen. Beim Abschluss einer Reiseversicherung sollten Sie die AGB sorgfältig lesen.

Wichtige Reiseversicherungen in Corona-Zeiten:

  • Reiserücktrittsversicherung: erstattet Stornokosten ganz oder teilweise, wenn die Reise beispielsweise wegen Tod, unerwarteter Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung nicht angetreten werden kann.
  • Reiseabbruchversicherung: ersetzt anfallende Mehrkosten, wenn der Versicherte beispielsweise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder Tod eines nahen Verwandten oder erheblicher Schäden am Eigentum vorzeitig abreisen muss.
  • Reisekrankenversicherung: deckt Arzt- und Behandlungskosten im Ausland vollkommen oder teilweise.

Versichert oder nicht?

Wer eine Reiseversicherung abschließt, meint gut vorgesorgt zu haben. Kann der Versicherte die Reise nicht antreten oder muss er vorzeitig abreisen, droht häufig Ärger mit der Versicherung. Lehnt die Versicherungsgesellschaft die Kostenübernahme ab, sollten Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. 2019 waren die 'Sonstigen Versicherungen' - zu denen die Reiseversicherungen zählen - die einzige Versicherungssparte, in der die Zahl der Verbraucherbeschwerden anstieg.

Die gute Nachricht: Die Erfolgsquote der Beschwerden ist hoch. Fast zwei Drittel der Versicherten, die sich beim Ombudsmann wegen einer solchen Versicherung beschwerten, bekamen die Versicherungsleistung in vollem Umfang ausgezahlt oder konnten sich mit dem Versicherer auf einen Vergleich einigen.

Häufig lehnt eine Versicherung die Leistung ab, weil die Krankheit bereits beim Abschluss der Versicherung bekannt war."

Es kommt auf jedes Detail an

Häufig lehnt eine Versicherung die Leistung ab, weil die Krankheit bereits beim Abschluss der Versicherung bekannt war. Versichert sind in der Regel 'unerwartet schwere Erkrankungen'. Beispielsweise stornierte ein Ehepaar eine gebuchte Reise, weil der Ehemann kurz vor Reiseantritt wegen Herzbeschwerden ins Krankenhaus musste.

Unter Herzrhythmusstörungen litt der Mann seit längerer Zeit, war jedoch nach Aussagen der Ärztin seit mehreren Monaten stabil und war sportlich aktiv. Insofern seien die akuten Beschwerden unerwartet eingetreten. Die Versicherung akzeptierte die Erläuterung des Ombudsmanns und übernahm die Stornokosten.

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